Bericht über agrarpolitische Massnahmen in der Landwirtschaft

Bern, 05.06.2020 - Der Bundesrat hat untersucht, welchen Spezialregeln die Schweizer Landwirtschaft untersteht. Im Bericht berücksichtigt wurden sowohl agrarpolitische als auch fiskalische Massnahmen. Die Auflistung zeigt: Die Regeln sind mehrheitlich zum Vorteil der Landwirtschaft, in einigen Bereichen wird die Landwirtschaft gegenüber der übrigen Wirtschaft aber auch benachteiligt. Der vom Bundesrat am 5. Juni gutgeheissene Bericht ist die Folge eines Postulates von Ständerat Andrea Caroni.

In einer umfassenden Übersicht legt der Bundesrat dar, in welchem Umfang Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz von branchenspezifischen Regeln profitieren. In seinem Bericht hält der Bundesrat zunächst fest, dass die Landwirtschaft mit einem Massnahmenset unterstützt wird. Die wichtigsten Instrumente sind die Direktzahlungen in der Höhe von gut 2,8 Milliarden Franken pro Jahr und der Grenzschutz mit einem Wert auf Stufe Produzentenpreise von ca. 3,3 Milliarden Franken pro Jahr. Auch steuerliche Begünstigungen und Ermässigungen bei Abgaben gehören zu den Fördermassnahmen. Der Bericht des Bundesrats zeigt aber auch auf, dass die reduzierte Mehrwertsteuer auf gewisse Vorleistungen wie beispielsweise Dünger und die Befreiung bei der Mehrwertsteuer beim Verkauf von Erzeugnissen aus der eigenen Produktion den Landwirten aufgrund des Vorsteuerabzugs keine finanziellen Vorteile bringen.

Geringfügige Vorteile für die Landwirtschaft ergeben sich aus der fiskalischen Bewertung. Berechnungen anhand eines fiktiven Beispiels und konkreter Vorgaben von fünf Kantonen zeigen, dass der Vorteil einer bäuerlichen Familie gegenüber einem übrigen Selbstständigerwerbenden in den ausgewählten Kantonen rund 2'000 bis 7'000 Franken pro Jahr beträgt. Der Unterschied ist vor allem auf die geringere Fiskalbelastung aufgrund der tieferen Bewertung des Eigenmietwertes zurückzuführen.

Belastet im Vergleich zur übrigen Wirtschaft wird die Landwirtschaft unter anderem durch Einschränkungen bei gewissen Formen von juristischen Personen. Dies schränkt die Möglichkeiten bei der Steuerplanung ein.

Die Aufgaben und Befugnisse des Bundes im Bereich Land- und Ernährungswirtschaft sind in der Bundesverfassung festgehalten und im Landwirtschaftsgesetz konkretisiert. Die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Landwirtschaft werden vom Parlament für jeweils höchstens vier Jahre bewilligt.

Der Bericht ist die Folge des Postulates 18.4275 «Übersicht über die entlastenden und belastenden Spezialregeln der Landwirtschaft» von Ständerat Andrea Caroni. Dieses beauftragt den Bundesrat, in einer Übersicht aufzuzeigen, welchen Spezialregeln die Schweizer Landwirtschaft im Vergleich zur übrigen Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung untersteht.


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