Besserer internationaler Schutz für schweizerische geografische Angaben
Bern, 5.6.2020 - Schweizer Produzenten sollen künftig geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung (Änderung des Markenrechts) der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben zuhanden des Parlaments verabschiedet.