Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen

Bern, 05.06.2020 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 5. Juni 2020 verabschiedeten Botschaft festhält.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Glarus:

  • die politischen Rechte;
  • den Finanzhaushalt;

im Kanton Thurgau:

  • das Öffentlichkeitsprinzip;

im Kanton Genf:

  • den Luftverkehr;
  • die Pflanzenschutzmittel.


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