Dank Bürgschaft des Bundes: ÖV-Unternehmen sollen weiterhin günstig Kredite aufnehmen können

Bern, 05.06.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 beschlossen, den auslaufenden Bürgschaftsrahmenkredit um zehn Jahre zu verlängern. Die im bestellten öffentlichen Regionalverkehr tätigen Unternehmen können auf dem Kapitalmarkt somit weiterhin zu sehr guten Bedingungen Kredite aufnehmen, weil der Bund für die Rückzahlung und Zinskosten bürgt. Das reduziert die Kosten des öffentlichen Verkehrs und entlastet die Steuerzahlenden. Das finanzielle Risiko für den Bund ist gering, da die Einnahmen der Transportunternehmen stabil und gesichert sind.

2010 hat das Parlament einen Bürgschaftsrahmenkredit in der Höhe von 11 Milliarden Franken für die Unternehmen des regionalen Personenverkehrs (RPV) beschlossen. Diese Unterstützung hat sich bewährt: Die öV-Unternehmen können so zinsgünstig Fremdkapital für die Finanzierung von Rollmaterial oder anderen Betriebsmitteln beschaffen. Dank der eingesparten Zinskosten wurden der Bund und die Kantone als Besteller – und damit die Steuerzahlenden – um jährlich rund 10 Millionen Franken entlastet. Seit 2010 gab es keine Zahlungsausfälle zu verzeichnen, für die der Bund hätte geradestehen müssen.

Der Bundesrat möchte den Bürgschaftsrahmenkredit deshalb um weitere zehn Jahre, d. h. bis Ende 2030, verlängern. Er hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat schätzt die Solidarbürgschaft im RPV als vertretbar ein, da die Unternehmen dank der Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten durch die öffentliche Hand über eine stabile Ertragslage verfügen.


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