Jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen und verbesserte Früherkennung von Erkrankungen bei Flugbesatzungsmitgliedern

Bern, 05.06.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) eröffnet. Grund für die Anpassung bildet unter anderem die Übernahme eines EU Erlasses durch die Schweiz. Die neuen Bestimmungen verbessern die Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei Pilotinnen und Piloten sowie Fluglotsen. Sie erlauben auch die jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern.

Der 2015 von einem Germanwings-Piloten verursachte Flugzeugabsturz gab auf europäischer Ebene Anlass, die Vorschriften für die psychische und physische Beurteilung von Flugbesatzungsmitgliedern anzupassen. Auch wurden neue Regeln erlassen, um etwaigem Alkoholmissbrauch vorzubeugen. Piloten und Fluglotsen benötigen für die Ausübung ihrer Flug-/Arbeitstätigkeit eine gute körperliche Verfassung und einen medizinisch einwandfreien Gesundheitszustand. Im Rahmen von regelmässigen Kontrollen bei einem vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) akkreditierten Fliegerarzt wird deren Flugtauglichkeit zwar überprüft. Die bisherige Gesetzesgrundlage erschwerte aber die Weitergabe von Diagnosen und Informationen durch andere Ärzte, beispielsweise Haus- und Fachärzte, über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen bei Piloten oder Fluglotsen an das BAZL. Ein neues Melderecht ermöglicht nun auch diesen Ärzten, relevante Informationen punkto Flugsicherheit an das BAZL zu übermitteln.

In der Vergangenheit waren Kontrollen von Flugbesatzungsmitgliedern nur bei Anzeichen von Angetrunkenheit oder beim Verdacht von Betäubungsmittelkonsum erlaubt. Neu kann das BAZL im Rahmen von Vorfeldkontrollen Flugbesatzungsmitglieder auch ohne Anzeichen von Angetrunkenheit einer stichprobenartigen Alkoholkontrolle unterziehen.

Die Gesetzesänderungen tragen zur Erhöhung der Luftfahrtsicherheit bei, da sich allfällig unentdeckte psychische Erkrankungen oder durch Alkoholkonsum hervorgerufene Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit besser erkennen lassen.

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision des LFG eröffnet. Voraussichtlich im März 2022 treten die neuen Regelungen in Kraft.


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