Aktualisiertes Landschaftskonzept entwickelt Landschaften der Schweiz weiter

Bern, 27.05.2020 - Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) verabschiedet. Das LKS ist das Planungsinstrument des Bundes für seine Landschaftspolitik. Dabei geht es zum einen darum, die Ziele von Bund, Kantonen und Gemeinden aufeinander abzustimmen. Zum anderen bezweckt das Konzept, Projekte und Planungen so zu gestalten, dass die unter Druck stehenden Landschaften auch künftig als hochwertiger Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum zur Verfügung stehen.

Die Schweizer Landschaften sind vielfältig. Davon profitiert die Schweiz als Lebens- und Wirtschaftsstandort. Ihre natürlichen und kulturellen Werte sind Basis für eine gute Lebensqualität. Die Landschaften sind zudem eine wichtige wirtschaftliche Grundlage, beispielsweise für den Tourismus. Allerdings stehen sie unter Druck: Regional charakteristische Landschaftselemente, kulturelle Werte und natürliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere verschwinden immer mehr. Um diesem Verlust zu begegnen, definiert das aktualisierte LKS verbindliche Ziele für die Entwicklung der Landschaft als Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum.

Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat das aktualisierte Konzept verabschiedet, welches den veränderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung trägt (siehe Kasten). Das LKS verfolgt verschiedene Ziele, wie zum Beispiel die Siedlungen qualitativ zu verdichten, Eingriffe in die Landschaft sorgfältig auszuführen, die landschaftliche Vielfalt zu fördern sowie den regionalen Landschaftscharakter aufzuwerten.

Gemeinsam für eine vielfältige und attraktive Schweiz
Mit dem LKS legt der Bund fest, wie er seine baulichen und planerischen Aktivitäten, seine finanziellen Leistungen oder Bewilligungen auf die Schonung und die Qualität der Landschaft ausrichtet. Das aktualisierte LKS fokussiert etwa auf Siedlungsgebiete. Sie sind auf den Klimawandel auszurichten. Naturnahe und gut gestaltete Freiräume, Wasserflächen, Stadtbäume, Stadtwälder, unversiegelte Flächen, begrünte Dächer und Fassaden werden immer wichtiger und ermöglichen den Aufenthalt in bebauten Gebieten auch bei steigenden Temperaturen.

Die Aktualisierung des LKS erfolgte in einer breit abgestützten Zusammenarbeit. Einbezogen waren alle Bundesstellen mit Verantwortung für landschaftsrelevante Aufgaben, die Kantone sowie Personen aus Forschung, Praxis und Organisationen. Auch die Umsetzung der Ziele und die Realisierung der Massnahmen sollen in diesem partnerschaftlichen Dialog erfolgen. Damit kann das LKS alle an der Landschaftsgestaltung beteiligten Behörden, Institutionen und Organisationen darin unterstützen, die Qualitäten von Landschaften zu bewahren und zu entwickeln.

Wegweisendes Landschaftskonzept
Der Bundesrat hat das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes verabschiedet. Erstmals genehmigte er das LKS im Jahr 1997. Nun modernisiert er die behördenverbindlichen Ziele. Das LKS markierte vor über 20 Jahren einen Meilenstein für eine zwischen Bund und Kantonen abgestimmte Landschaftspolitik. Dadurch gelang es, das Ziel einer qualitativ hochstehenden Landschaft bei den raumrelevanten Tätigkeiten der Behörden und der Weiterentwicklung der Gesetze zu integrieren.


Adresse für Rückfragen

Daniel Arn, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sektion Landschaftspolitik, Abteilung Biodiversität und Landschaft, Bundesamt für Umwelt BAFU, +41 58 462 80 03

Mattia Cattaneo, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sektion Bundesplanungen, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. +41 58 462 89 25



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