Individuelle Prämienverbilligungen: Bundesrat will Kantonsbeitrag an Gesundheitskosten knüpfen

Bern, 20.05.2020 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative der Sozialdemokratischen Partei ab, «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Er ist sich bewusst, dass die Prämien eine bedeutende Belastung für die Haushalte darstellen, kritisiert aber, dass die Initiative die Kostenproblematik ausser Acht lässt. An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat er beschlossen, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative zu unterbreiten, wonach der Kantonsbeitrag zu den Prämienverbilligungen an die Bruttokosten im Gesundheitswesen geknüpft wird.

Die Initiative der Sozialdemokratischen Partei verlangt, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Um das zu ermöglichen, soll die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und der verbleibende Betrag durch die Kantone finanziert werden.

Kein Anreiz zum Sparen

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Krankenversicherungsprämien eine immer höhere Belastung für das Budget der Haushalte darstellen. Zudem ist der Anteil gewisser Kantone an der Finanzierung der IPV in den letzten Jahren stark gesunken. Der Bundesrat kritisiert jedoch an der Initiative, dass sie sich nur auf die Finanzierung der Hilfsgelder konzentriert und die Kostendämpfung im Gesundheitswesen ausser Acht lässt.

Der Bundesrat lehnt insbesondere den Umstand ab, dass hauptsächlich der Bund zur Finanzierung der IPV beitragen soll, obwohl die Gesundheitskosten stark von kantonalen Beschlüssen beeinflusst werden. Das gilt beispielsweise für die Spitalplanung oder die Tarife bestimmter Gesundheitsfachpersonen. In diesem Sinne schafft die Initiative keinen ausreichenden Anreiz zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

Die Initianten gehen aufgrund der Zahlen von 2016 davon aus, dass ihr Vorschlag den Bund 2,5 bis 3 Milliarden Franken und die Kantone 0,7 bis 1 Milliarde Franken kostet, was einer Gesamtsumme von 3,2 bis 4 Milliarden Franken entspricht. Der Bundesrat kommt basierend auf eigenen Schätzungen zum Schluss, dass sich bei einem möglichen Inkrafttreten der Initiative im Jahr 2025 die zusätzlichen Kosten auf 6 Milliarden Franken belaufen würden.

Höherer Beitrag in Kantonen mit hohen Prämien

Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates sollen die Finanzierung der IPV verbessert und gleichzeitig Anreize zur Eindämmung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen geschaffen werden.

Der Bundesrat schlägt vor, den Kantonsbeitrag zu den IPV in Zukunft aufgrund von zwei Faktoren zu berechnen, nämlich den kantonalen Bruttokosten (Prämien + Kostenbeteiligung der Versicherten) und der verbleibenden Prämienbelastung (Prämie zulasten des Haushalts im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen). Die Kantone mit höheren Kosten und stärkerer Prämienbelastung der Haushalte müssten insgesamt mehr zahlen als die Kantone mit tieferen Kosten. Der bereits kostenabhängige Bundesbeitrag bliebe unverändert.

Das Ziel des Gegenvorschlags ist, wirksamer und nachhaltiger auf die finanzielle Belastung einzuwirken, welche die Prämien für das Budget der Haushalte darstellen. Aufgrund der Zahlen von 2017 schätzte das BAG die entsprechenden Kosten auf 777 Millionen Franken für die Kantone. Im Vergleich zur Volksinitiative der SP steigen diese zusätzlichen Kosten im Laufe der Zeit deutlich weniger.

Der Gegenentwurf des Bundesrates ist einer der Vorschläge, die in einem Bericht in Erfüllung des Postulats Humbel vorgelegt wurden. Dieses Postulat verlangt, die Finanzierung der IPV durch Bund und Kantone effektiver und ausgewogener zu gestalten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 auch diesen Bericht verabschiedet.


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