Der Bundesrat will Steuerverfahren komplett digitalisieren

Bern, 20.05.2020 - Der Bundesrat will die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung aufheben. Zudem möchte er in einzelnen Steuerbereichen eine Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Unterlagen einführen können. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die Botschaft verabschiedet.

Im Bereich der vom Bund erhobenen Steuern (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) sowie im Bereich der internationalen Amtshilfe soll der Bundesrat die betroffenen Personen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verpflichten können. An dieser Änderung hält der Bundesrat fest, obwohl sich in der Vernehmlassung drei Parteien (CVP, FDP.Die Liberalen, SVP) und sechs Organisationen dagegen ausgesprochen hatten.

Bestehende Möglichkeiten zur elektronischen Erledigung von Steuerpflichten werden schon heute rege genutzt. Die weitere Digitalisierung stellt für die Behörden wie auch für die Steuerpflichtigen eine Chance für eine effizientere und einfachere Handhabung von Geschäftsvorgängen dar. Diese Chance möchte der Bundesrat nutzen.

Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass bei der elektronischen Einreichung von Eingaben (zum Beispiel der Steuererklärung) anstelle der Unterzeichnung eine elektronische Bestätigung der Angaben der steuerpflichtigen Person vorgesehen werden muss. Dies sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene.

Mit dieser Vorlage wird auch die überwiesene Motion Schmid (17.3371) umgesetzt, die fordert, dass bei elektronischer Einreichung der Steuererklärungen beziehungsweise des Antrags zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer die Unterschriftspflicht aufgehoben wird.


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