Fernmeldeüberwachung: Gebühren- und Entschädigungsmodell wird vereinfacht

Bern, 20.05.2020 - Die revidierte Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 beschlossen.

Bisher haben die anordnenden Behörden für Auskünfte zu Teilnehmeranschlüssen (einfache Auskünfte) zahlreiche Rechnungen vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) mit kleinen Beträgen erhalten, was allen Beteiligten grossen administrativen Aufwand verursacht hat. Mit Inkrafttreten der Gebührenverordnung werden diese Auskünfte den anordnenden Behörden nicht mehr in Rechnung gestellt. Die Teilrevision, insbesondere die Vereinfachung des heutigen Gebühren- und Entschädigungsmodells, wurde von den Teilnehmenden der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst.

Durch die Vereinfachung des Gebühren- und Entschädigungsmodells entgehen dem Dienst ÜPF Einnahmen. Mittels Gebührenerhöhung wird dieses Defizit jedoch auf Echtzeit- und rückwirkende Überwachungen überwälzt und damit aufgefangen. Den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA), welche die einfachen Auskünfte bearbeiten, werden die Entschädigungen weiterhin ausbezahlt.

Anstoss für diese Vereinfachung des Gebühren-und Entschädigungsmodells gab die Empfehlung der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe Finanzierung FMÜ, die aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der FDA besteht.


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