Krankenversicherung: Strengere Reglementierung der Vermittlertätigkeiten

Bern, 13.05.2020 - Vermittlertätigkeiten im Bereich der Krankenversicherung sollen stärker reglementiert werden. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, die ihm die Kompetenz einräumt die Vereinbarung zwischen den Versicherern zur Vermittlertätigkeit allgemein verbindlich zu erklären. Die telefonische Kaltakquise wird damit verboten und die Vergütung der Vermittler begrenzt.

Gegenwärtig regeln die Versicherer den Tätigkeitsrahmen ihrer Vermittler selbst und auf freiwilliger Basis. Während die von den Versicherern festgelegten Regeln bis anhin nur für diejenigen Versicherer verbindlich sind, die sie unterzeichnen, erhält der Bundesrat durch die Gesetzesänderung die Kompetenz, diese Regeln für alle Versicherer sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Zusatzversicherung allgemein verbindlich zu erklären. Dies betrifft die Begrenzung bei der Vergütung der Vermittler, ihre Ausbildung, das Verbot der telefonischen Kaltakquise sowie die Erstellung und Unterzeichnung eines Gesprächsprotokolls mit dem Kunden. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen.

Die Vorlage bedingt eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG). Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 3. September 2020.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit (BAG), Kommunikation +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79089.html