Berufliche Vorsorge: Aktuelle finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen

Bern, 12.05.2020 - Coronakrise verschärft politisches Problem der zu hohen Umwandlungssätze / Gute Deckungsgrade vor Krise helfen / Freizügigkeitsstiftungen in Bedrängnis Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen wurden – nach einer sehr hohen durchschnittlichen Netto-Vermögensrendite von +10.4% im Jahr 2019 (gegenüber -2.8% im Vorjahr) – hart von der Coronakrise getroffen. Die starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 reduzierten die ausgewiesenen Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019). Der Anteil der Unterdeckungen erhöhte sich in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 entsprechend auf 25.4% (gegenüber 1.1% per Ende 2019). Trotz weiteren Senkungen der Umwandlungssätze lagen die durchschnittlichen künftigen Zinsversprechen Ende 2019 mit 2.64% deutlich über dem durchschnittlichen technischen Zinssatz von 1.88%. Die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten belief sich im Jahr 2019 auf 7.2 Milliarden Franken (gegenüber 5.1 Milliarden im Vorjahr). Die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter den ökonomischen und demographischen veränderten Realitäten anzupassen, ist durch die Coronakrise somit noch dringlicher geworden.

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat gleichzeitig mit der Vorstellung ihres achten Tätigkeitsberichtes wiederum die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen präsentiert. Die für die ganze Schweiz einheitliche und risikoorientierte Früherhebung ermöglicht eine aktuelle Gesamtsicht über die finanzielle Lage des Systems der beruflichen Vorsorge mit Stichtag 31. Dezember 2019. Aufgrund der aktuellen Coronakrise wurden zusätzlich Berechnungen mit aktuellen Daten per 30. April 2020 durchgeführt. Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen hat im Berichtsjahr erneut abgenommen. Die Konzentration in der zweiten Säule setzt sich fort. Von den 1'624 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nahmen 1’504, d.h. 92.6% (Vorjahr: 1‘624 von 1‘695, d.h. 95.8%), bis Mitte April 2020 an der Umfrage teil. Von sämtlichen Teilnehmenden wurden 1’456 (Vorjahr: 1‘587) mit einer Bilanzsumme von 1’066 Milliarden Franken (Vorjahr: 978 Milliarden Franken) in den Auswertungen berücksichtigt.


Aktuelle Lage vor dem Hintergrund der Coronakrise

Die Vorsorgeeinrichtungen haben in den vergangenen Jahren in den Anlagekategorien Aktien, Immobilien und Obligationen durch Höherbewertungen überdurchschnittliche Renditen erzielt. Die Deckungsgradsituation per Ende 2019 war trotz tiefen Marktzinsen durchwegs gut. Die bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen stark positiven Renditen erhöhten die individuell ausgewiesenen Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung im Durchschnitt von 106.4% Ende Vorjahr auf neu 111.6% und bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie von 77.7% Ende Vorjahr auf neu 79.8%. Per Ende April 2020 betragen die entsprechenden geschätzten Deckungsgrade 105.6% (Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung) respektive 75.5% (öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie).

Da aus heutiger Sicht für das Jahr 2020 bei allen wichtigen Anlagekategorien mit Einbussen gerechnet werden muss, ist per Ende 2020 von einem deutlichen Anstieg der Unterdeckungen auszugehen.
Diese müssen über die Zeit behoben werden. Sofern es gelingt, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zu begrenzen, werden die meisten Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der guten Deckungssituation vor der Krise mittelfristig in der Lage sein, die negativen Auswirkungen der Krise auf ihre finanzielle Stabilität zu tragen oder die negativen Folgen zumindest zu mildern.


Nicht vollständig geäufnete Wertschwankungsreserven und steigende Umverteilung

Die zu hohen Umwandlungssätze sind das dominante Risiko in der zweiten Säule. Obwohl diese im Überobligatorium laufend gesenkt wurden, sind sie aufgrund des immer weiter gesunkenen Zinsniveaus im Durchschnitt nach wie vor zu hoch. Dies führt zu Finanzierungsrisiken und zu Umverteilung. Folge ist zudem, dass die Wertschwankungsreserven nicht vollständig geäufnet werden konnten und aktuell nur 65% des Zielwertes erreichen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass in den letzten Jahren erhebliche Summen für die Nachfinanzierung der laufenden Renten eingesetzt wurden.

Aktuelle Schätzungen für das Berichtsjahr 2019 zeigen, dass sich die Umverteilung von 5.1 Milliarden Franken im Jahr 2018 auf aktuell 7.2 Milliarden Franken im Jahr 2019 deutlich erhöht hat. Da das Zinsniveau nochmals gesunken ist, mussten die technischen Zinssätze im Berichtsjahr stärker als in den Vorjahren weiter gesenkt werden. Dass entsprechend mehr Kapital für die Nachfinanzierung der laufenden Renten aufgewendet werden musste, war der Hauptgrund für den Anstieg der Umverteilung. Zusätzlich haben sich dadurch auch die Pensionierungsverluste vergrössert. Das Ausmass der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten liegt mit 0.8% des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und der Rentner wieder auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2017 und ist nach wie vor substanziell.


Freizügigkeitsstiftungen mit existenziellen Problemen

Von den herrschenden Negativzinsen besonders hart betroffen sind die Freizügigkeitsstiftungen. Diese sehen sich mit einem existentiellen Problem konfrontiert, da bei der am häufigsten gewählten Form, namentlich der Kontolösung, eine negative Verzinsung grundsätzlich nicht zulässig ist, effektiv für die Anbieter jedoch der wirtschaftlichen Realität entspricht. Behoben werden kann diese Problematik nur mit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen.

Da die Coronakrise eine kürzere oder längere Rezession auslösen wird, wird sich aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit der Druck auf die Freizügigkeitsstiftungen weiter erhöhen. Diesen Einrichtungen werden noch mehr Freizügigkeitsguthaben zufliessen. Durch die Verschärfung der wirtschaftlichen Situation und andauernde Negativzinsen werden sich die Marktaustritte häufen, im schlimmsten Fall drohen Liquidationen mit entsprechenden Folgen für die Versicherten.

Bereits jetzt stark betroffen von einem enormen Zufluss von Freizügigkeitsguthaben ist die Auffangeinrichtung, die gesetzlich zur Annahme dieser Gelder verpflichtet ist. Ohne Entschärfung des Widerspruchs zwischen der Realität der Negativzinsen und der gesetzlichen Unmöglichkeit einer negativen Verzinsung werden sich die Risiken dieser Einrichtung weiter akzentuieren.


Ausblick

Ein Kapitaldeckungsverfahren, wie es die zweite Säule kennt, muss mit phasenweise hohen Volatilitäten der Finanzmärkte umgehen können. Vorsorgeeinrichtungen verhalten sich deshalb mehrheitlich als langfristige Investoren. Sie tendieren nicht zu kurzfristigen Änderungen der Anlagestrategie oder zu «Notverkäufen», da dies in solchen Situationen meistens längerfristig schädlich ist. Nötigenfalls nehmen sie auch kurzfristige Unterdeckungen in Kauf. Dies ist vom Gesetz auch vorgesehen. Die Erfahrungen aus der letzten Finanzkrise im Jahre 2008 bestätigen das.

Gleichzeitig ist die Sanierungsfähigkeit vieler Vorsorgeeinrichtungen eingeschränkt. Das liegt daran, dass aufgrund der fortgeschrittenen Existenzdauer der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz, die Bedeutung der Renten-Vorsorgekapitalien hoch ist und gleichzeitig die absoluten Höhen der Renten garantiert sind. Rentnerinnen und Rentner können nicht zu potentiellen Sanierungen herangezogen werden.

Die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter, insbesondere den Mindestumwandlungssatz, rasch den ökonomisch und demographisch veränderten Realitäten anzupassen, ist durch die Coronakrise noch dringlicher geworden. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert.

Das Aufsichtssystem ist aufgrund der fortschreitenden Konzentration der Branche gefordert. Diese Herausforderung wird durch die Krise noch akzentuiert werden. Die OAK BV wird sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe dafür einsetzen, die Qualitätssicherung bei allen involvierten Akteuren der beruflichen Vorsorge weiter voranzutreiben.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht kantonalen / regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge. Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.


Adresse für Rückfragen

Manfred Hüsler
Direktor Sekretariat OAK BV
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