Die Bundeskanzlei hat den Auftrag für die Abstimmungsanalysen neu vergeben

Bern, 05.05.2020 - Im Rahmen einer WTO-Ausschreibung hat die Bundeskanzlei den Zuschlag für die wissenschaftlichen Befragungen und Analysen nach eidgenössischen Abstimmungen neu vergeben. Ab November 2020 ist gfs.bern für die Erstellung der Abstimmungsanalysen zuständig.

Die vertragliche Vereinbarung erfolgt über eine Laufzeit von vier Jahren mit einer Option auf eine Verlängerung um drei Jahre. Das Auftragsvolumen für die gesamten sieben Jahre beträgt 1,6 Millionen Franken; darin enthalten sind die Kosten für die Analyse von rund 90 Vorlagen an 26 Abstimmungsterminen.

Der Zuschlag erfolgte auf der Basis von Kriterien, die im Voraus bekannt waren und für jedes Angebot bewertet wurden. Bei der detaillierten Punktebewertung zählte der Preis mit 40 Prozent, die Qualität der Leistungserbringung mit 30 Prozent und die Erfahrung und Kenntnisse mit 30 Prozent. In der Endabrechnung erhielt gfs.bern am meisten Punkte. Der Zuschlagsempfänger überzeugte hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch den günstigsten Preis. Der Zuschlag ist rechtskräftig, wenn innerhalb der 20-tägigen Beschwerdefrist keine Rekurse eingehen.

Nach jeder eidgenössischen Volksabstimmung wird eine Abstimmungsanalyse durchgeführt. Dazu werden stimmberechtigte Personen aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin befragt. Die Befragten werden durch ein Zufallsverfahren aus dem Stichprobenregister des Bundesamtes für Statistik (BFS) gezogen.

An die Auftragnehmerin werden hohe wissenschaftliche Anforderungen gestellt. Die Kriterien für die Nachbefragungen und Analysen wurden von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem BFS erarbeitet. Bisher wurden ausschliesslich Telefoninterviews durchgeführt. Da die Zahl der Festnetzanschlüsse laufend sinkt, kommt es zu einer Änderung der Befragungsmethode. Die Abstimmungsanalysen werden künftig schriftlich durchführt, mit Online- und Printfragebögen. Pro Abstimmung werden jeweils 3000 Stimmberechtigte befragt. Analysebericht, Datenmaterial und Vorgehensweise bei der statistischen Datenauswertung werden veröffentlicht.

Mit systematischen und repräsentativen Nachbefragungen und Analysen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen informiert sich der Bundesrat über die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Meinungen und Anliegen und gewinnt Erkenntnisse über Motive und Gründe einer Stimmabgabe.

1977 wurden in der Schweiz nach eidgenössischen Volksabstimmungen erstmals sogenannte VOX-Analysen durchgeführt. Ab 1987 beteiligte sich der Bund finanziell an den Analysen der «Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen» und tat dies, bis das Forschungsinstitut gfs.bern die VOX-Analysen Mitte 2016 letztmals durchführte. Nach einer WTO-Ausschreibung erhielt das Schweizer Kompetenzzentrum Sozial-wissenschaften FORS den Auftrag für die Abstimmungsanalysen und erstellte diese erstmals für die Abstimmung vom September 2016. Der Bund finanziert seither die Abstimmungsanalysen vollumfänglich. FORS erstellte die Abstimmungsanalysen in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Demokratie Aarau und dem Befragungsinstitut LINK unter dem Namen VOTO.

Der Vertrag mit FORS läuft 2020 aus und eine neue WTO-Ausschreibung wurde notwendig, um eine nahtlose Weiterführung der Abstimmungsanalysen zu gewährleisten. Die Bundeskanzlei finanziert die Abstimmungsanalysen im Auftrag des Bundesrats und ist für die WTO-Ausschreibung verantwortlich. Die Ausschreibung wurde am 21. Januar 2020 auf der Beschaffungsplattform www.simap.ch (Mel dungsnummer 1115171) publiziert.


Adresse für Rückfragen

Beat Furrer
Informationsbeauftragter Politische Rechte
+41 58 465 02 45
beat.furrer@bk.admin.ch



Herausgeber

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79020.html