Die Schweiz und 18 weitere WTO-Mitglieder führen ein vorläufiges Berufungs­verfahren für Handelsstreitigkeiten ein

Bern, 30.04.2020 - Da das WTO-Berufungsorgan seit Dezember 2019 blockiert ist, haben die Schweiz und 18 weitere WTO-Mitglieder die WTO am 30. April 2020 über eine vorläufige multipartite Vereinbarung formell benachrichtigt. Diese sieht ein Berufungsverfahren mittels Schiedsgericht vor. Dieses Verfahren stützt sich auf die bestehenden WTO-Regeln und gelangt zwischen den teilnehmenden Mitgliedern nur so lange zur Anwendung, bis das Berufungsorgan erneut funktionsfähig ist. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 beschlossen, dass die Schweiz sich dieser Vereinbarung anschliesst.

 

Auf diese Weise sollen die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der aktuellen Situation des WTO-Berufungsorgans reduziert werden. Seit 2017 blockieren die USA die Neubesetzung von Richterstellen des Organs, weshalb dieses seit dem 11. Dezember 2019 keine neuen Fälle mehr behandeln kann. Mit der Vereinbarung wird ein Berufungsverfahren eingeführt, das zur Anwendung kommt, solange das Berufungsorgan nicht funktionstüchtig ist. Die teilnehmenden Mitglieder können so im Falle von Handelsstreitigkeiten gegen den Entscheid eines Panels Berufung einlegen und dazu ein bereits in der Streitbeilegungsvereinbarung der WTO (Dispute Settlement Understanding, DSU) vorgesehenes Schiedsverfahren nutzen.

Neben der Schweiz schliessen sich 18 weitere WTO-Mitglieder dieser vorläufigen Vereinbarung an, nämlich Australien, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, die Europäische Union, Guatemala, Hongkong, Island, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Singapur, Ukraine, und Uruguay. Darunter sind zahlreiche Staaten, die regelmässig auf das Streitbeilegungsverfahren der WTO zurückgreifen. Die Schweiz hat momentan keine laufenden Streitigkeiten mit einem dieser Mitglieder. Die Vereinbarung steht auch den anderen WTO-Mitgliedern offen.

Die Schweiz unterstützt ein regelbasiertes multilaterales Handelssystem und hat daher ein systemisches Interesse an einer entsprechenden Lösung. Diese Vereinbarung erlaubt die abschliessende Klärung von Handelsstreitigkeiten und erhöht so für die Wirtschaftsakteure die Planbarkeit. Aufgrund ihres vorläufigen und nicht verbindlichen Charakters ist die Vereinbarung ein pragmatisches und flexibles Instrument. Dennoch bleibt die Wiedereinsetzung des WTO-Berufungsorgans für die Schweiz und die anderen teilnehmenden Staaten prioritär. So engagiert sich die Schweiz weiterhin dafür, dass mit allen WTO-Mitgliedern eine dauerhafte Lösung gefunden wird.

 


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