Bundesrat will ungleiche Finanzierung der Familienzulagen beenden

Bern, 29.04.2020 - Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebern und Selbständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Deshalb sollen alle Kantone einen vollen Lastenausgleich für die Familienzulagen vornehmen, so wie dies heute bereits elf Kantone tun. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) eröffnet. Sie dauert bis zum 9. September 2020.

Um die Familienzulagen zu finanzieren, müssen sich alle Arbeitgeber einer Familienausgleichskasse anschliessen. Je nach Branche entstehen dabei Unterschiede, die Beitragssätze sind nicht für alle Arbeitgeber gleich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien, wie zum Beispiel in der Gastronomie oder im Bau, müssen die FAK höhere Beiträge verlangen, um die Familienzulagen finanzieren zu können, als in Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit weniger Kindern.

Drei Viertel der Kantone gleichen die Unterschiede unter den Branchen ganz oder teilweise aus, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Sechs Kantone kennen keinen Lastenausgleich. Arbeitgeber können auch nicht ohne Weiteres zu einer Ausgleichskasse mit niedrigeren Beitragssätzen wechseln, denn meist führt die Mitgliedschaft in einem Branchenverband automatisch zum Anschluss an die Familienausgleichskasse des Verbandes.

Der Bundesrat will nun sicherstellen, dass in allen Kantonen die Familienzulagen von allen Arbeitgebern und Selbständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Die Vorlage verpflichtet diejenigen Kantone, die noch keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Mit der Gesetzesrevision setzt der Bundesrat die vom Parlament angenommene Motion Baumann (17.3860) um. Sie führt zu einem zusätzlichen Ausgleich von rund 85 Millionen Franken pro Jahr. Die administrativen Kosten für den Lastenausgleich sind gering.

Mit der Revision des Familienzulagengesetzes soll zudem der Fonds gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) aufgelöst werden. Mit den Zinserträgen dieses Fonds wurden in der Vergangenheit die Beiträge, welche die Kantone zur Finanzierung der Familienzulagen in der Landwirtschaft leisten müssen, gesenkt. Dem Fonds kommt keine wesentliche Bedeutung mehr zu, insbesondere in Zeiten sehr tiefer Zinsen. Das Fondskapital soll deshalb an die Kantone ausbezahlt werden.


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