Aufhebung der Lex Koller und bessere Lenkung des Zweitwohnungsbaus über die Raumplanung

Bern, 12.01.2005 - Als Bestandteil seiner Wachstumspolitik will der Bundesrat die Lex Koller aufheben und damit den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland von Bewilligungspflicht und Kontingentierung befreien. In der Folge ist in Tourismusregionen mit einer wachsenden Nachfrage nach Ferienwohnungen zu rechnen. Deshalb soll geprüft werden, ob der Zweitwohnungsbau zukünftig über das Raumplanungsrecht in geordnete Bahnen gelenkt werden kann.

Aktuell werden in der Schweiz 11,8 Prozent aller Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt, wobei dieser Anteil in Kantonen mit einem hohen Tourismusaufkommen über einem Drittel liegt. Viele Tourismusgemeinden weisen gar Anteile von mehr als der Hälfte auf. Die weiter zunehmende Zahl von Zweitwohnungen gefährdet das Landschafts- und Ortsbild, das Kapital des Tourismus im Alpenraum. Ein überbordender Zweitwohnungsbau führt zu überhöhten Bodenpreisen und einer Verdrängung der einheimischen Bevölkerung vom Wohnungsmarkt. Hinzu kommen hohe Kosten für die Gemeinden, weil diese ihre Infrastrukturen auf eine Maximalbelegung ausrichten müssen, die – wenn überhaupt – nur während weniger Wochen im Jahr erreicht wird.

Bei der Aufhebung der Lex Koller ist in verschiedenen Regionen mit einer zusätzlichen Nachfrage nach Zweitwohnungen zu rechnen. Der Bundesrat prüft deshalb, ob die Aufhebung der Lex Koller mit einer punktuellen Anpassung des Raumplanungsrechts zu verknüpfen und beauftragt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine entsprechende Vorlage vorzubereiten. Die Kantone könnten in Zukunft dazu verpflichtet werden, in ihren Richtplänen Gebiete mit hohen Zweitwohnungsbeständen zu bezeichnen und für sie Strategien und Massnahmen für eine nachhaltige Entwicklung vorzusehen.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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