Das EDA hat bisher fast 7000 im Ausland blockierte Reisende in die Schweiz zurückgeholt

Bern, 24.04.2020 - Mit dem für morgen Samstag, 25. April 2020, vorgesehenen Rückflug aus Indien und demjenigen aus Afrika von nächster Woche endet die grösste Rückholaktion in der Geschichte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Im Vordergrund steht nun jedoch die Betreuung derjenigen Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Schweiz zurückkehren können oder wollen.

Vor einem Monat startete das EDA in Zusammenarbeit mit Swiss, Edelweiss und Helvetic die bisher grösste Rückholaktion. Am 22. März 2020 hob der erste Repatriierungsflug der Schweiz von Zürich nach San José (Costa Rica) ab. Seither hat das EDA unter der Leitung des Krisenmanagement-Zentrums (KMZ) 35 Rückflüge aus allen Teilen der Welt organisiert. 33 Flüge sind bereits abgeschlossen. Damit kehrten insgesamt 6950 im Ausland blockierte Personen zurück. Darunter sind 3974 Schweizer Staatsangehörige. Die übrigen 2976 Passagiere stammen aus anderen Ländern, zu zwei Dritteln europäischen. Jeder dritte dieser ausländischen Passagiere hat Wohnsitz in der Schweiz.  Im gleichen Zeitraum konnten mehr als 1500 Schweizer Bürgerinnen und Bürger dank Repatriierungsflügen anderer Staaten heimkehren. Am Samstag, 25. April 2020 wird ein weiterer Sonderflug von Kolkata über Kochi (Indien) Richtung Zürich fliegen, wo er am Sonntagmorgen erwartet wird. Am Mittwoch, 29. April 2020 ist ein vorläufig letzter Rückholflug vorgesehen, und zwar aus Afrika mit Schweizer Reisenden aus Accra (Ghana), Abidjan (Côte d’Ivoire) und Ouagadougou (Burkina Faso).

Diese Rückholflüge wären ohne die Beteiligung und den Einsatz des Vertretungsnetzes des EDA nicht möglich gewesen. Für viele Destinationen war die Arbeit des Personals der Schweizer Botschaften und Konsulate entscheidend, um – in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden - Reisenden in entlegenen Gebieten mit den notwendigen Fluggenehmigungen, Personentransporten und Laissez-passer die Anreise zum Abflughafen der jeweiligen Länder zu ermöglichen.

Beteiligung an den Rückführungskosten

Der Bund hat die Repatriierungsflüge vorfinanziert. Die Kosten, die sich auf rund 10 Millionen Franken belaufen, werden von den Reisenden mitgetragen. Ihre Beteiligung entspricht dem marktüblichen Preis für einen entsprechenden Flug.

Das EDA hat sich für einen Pauschalbetrag entschieden, der sich nach der Länge der Flugstrecke berechnet. Auch andere europäische Staaten haben diesen Ansatz gewählt. Für Kurzstrecken (bis 1500 km) wird die Kostenbeteiligung 400 Franken betragen, für Mittelstrecken (1500 bis 3500 km) 600 Franken und für Langstrecken (über 3500 km) 1100 Franken. Flüge über 12000 km werden die Passagiere 1700 Franken kosten.

Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der Kosten für die Rückholaktion zu decken. Das EDA beteiligt sich zu rund 20% an den entstandenen Flugkosten.

Das EDA bereitet sich auf verstärkte konsularische Schutzmassnahmen vor

Trotz aller Anstrengungen wird es nicht möglich sein, alle Reisenden zurückzuholen. Gemäss Angaben der Schweizer Botschaften sitzen zurzeit noch einige hundert Personen im Ausland fest, die gerne zurückkehren würden. Die Schweizer Botschaften und Konsulate können diesen Personen sowie den in Not geratenen Auslandschweizerinnen und -schweizern konsularischen Schutz gewähren. Es kann im Rahmen seiner Möglichkeiten und dank seiner Auslandvertretungen Hilfe und – gemäss Subsidiaritätsprinzip – auch finanzielle Unterstützung in Form von Notdarlehen leisten. Das EDA wird die eingehenden Gesuche prüfen.

Im Hinblick auf eine schrittweise Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit und des Tourismus wird es zudem wichtig sein, dass die vorübergehende Sistierung der Visa-Ausstellung, die auch in vielen anderen Ländern gilt, wieder gelockert wird. Das EDA arbeitet eng mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den verschiedenen Interessengruppen zusammen, um sicherzustellen, dass der Reiseverkehr zu Freizeit-, Studien- oder Arbeitszwecken in Zukunft bald wieder möglich wird. Dies ist auch im Interesse des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Schweiz und des internationalen Genf.

Rekordzahl von Unterstützungsbegehren an die Helpline EDA

Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 gingen bei der Helpline EDA über 10’000 Anrufe und rund 18’000 E-Mails ein. Das ist eine Rekordzahl in so kurzer Zeit. An Spitzentagen waren es bis zu 850 Telefonanrufe und 1000 E-Mails. Zum Vergleich: Die Helpline EDA, die 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr Anlaufstelle für Personen im Ausland ist, bearbeitet in der Regel 50’000 Anfragen pro Jahr.

Die drei Phasen der Rückholstrategie des EDA

• In einer ersten Phase appellierte das EDA an die Eigenverantwortung der Reisenden (gemäss Auslandschweizergesetz) und forderte sie auf, ihre Rückkehr in die Schweiz mit den noch verfügbaren kommerziellen Flügen und in enger Zusammenarbeit mit den Reisebüros und Fluggesellschaften selbständig zu organisieren.
• Die zweite Phase konzentrierte sich auf die Rückholaktion der im Ausland gestrandeten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr selber zurückfliegen konnten, weil ihre Flüge aufgrund des Coronavirus gestrichen und die Grenzen geschlossen wurden.
• In einer dritten Phase bietet das EDA Reisenden, die nicht mehr zurückkehren können und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.


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