Tätigkeitsbericht 2019: Die AB-BA verstärkt ihre Aufsicht

3001 Bern, 23.04.2020 - Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat 2019 Schritte zur weiteren Verstärkung der Aufsicht in die Wege geleitet. Das Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber bildete den Schwerpunkt der Tätigkeit. Daneben tauschte sich die AB-BA intensiv mit parlamentarischen Kommissionen aus.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) blickt auf das intensivste Arbeitsjahr seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit zurück und stellt fest, dass ihre Aufsichtstätigkeit funktioniert, aber noch weiter verstärkt werden muss. Dies nicht zuletzt aufgrund der Erkenntnisse aus dem Disziplinarverfahren betreffend den Bundesanwalt.

Das Disziplinarverfahren stand 2019 im Zentrum der Aufsichtstätigkeit der AB-BA. Die Untersuchung der AB-BA ist abgeschlossen, die Verfügung wurde dem Bundesanwalt zugestellt, diese ist aber noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Die Zusammenarbeit mit der Bundesan-waltschaft war während des Disziplinarverfahrens erschwert.

2019 basierten die mit dem Bundesanwalt durchgeführten Aufsichtssitzungen der AB-BA erstmals auf einer thematischen Jahresplanung. Dieses System hat sich bewährt. Die AB-BA kann so ihre Kontrolle über ein breites Feld an aufsichtsrechtlich relevanten Themen wahrnehmen. Die Erkenntnisse aus dem Disziplinarverfahren veranlassen die AB-BA ebenfalls, ihre Aufsichtstätigkeit weiterzuentwickeln: Im Sommer 2020 wird das bestehende, aus dem Jahr 2011 stammende Aufsichtskonzept der AB-BA revidiert. Ebenso ist vorgesehen, dass die AB-BA künftig ihre mannigfaltigen Aufsichtsaufgaben in nach Ressorts strukturierten Arbeitsgruppen behandelt. Damit soll die Behörde agiler und die Effizienz in Zeiten knapper werdender Ressourcen weiter erhöht werden.

In Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren stand die AB-BA im engen Kontakt mit der Bundesversammlung: Im Berichtsjahr wurden Vertreter der AB-BA insgesamt 14 Mal von parlamentarischen Kommissionen und Fraktionen angehört.

Die grosse Gestaltungs- und Ermessensmacht, welche die Strafprozessordnung respektive das Strafbehördenorganisationsgesetz dem Bundesanwalt zubilligt, bedingt neben der fallbezogenen, punktuellen Kontrolle durch die Gerichte eine mit genügend Kompetenzen und Ressourcen ausgestattete systemische Fachaufsicht, wie sie durch die unabhängige AB-BA wahrgenommen wird. Die Erkenntnisse aus dem Disziplinarverfahren bestätigen dies. Eine Kontrolle der Bundesanwaltschaft durch Bundesrat und Bundesverwaltung könnte die Unabhängigkeit der Strafjustiz des Bundes gefährden, zu einer unerwünschten Verpolitisierung und zu einer deutlichen Schwächung der Aufsicht führen.

Zur AB-BA:
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.



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