Ausbildungsgutschrift auch für Unteroffiziere

Bern, 22.04.2020 - Um die Attraktivität einer Kaderlaufbahn in der Armee weiter zu erhöhen, wird die Ausbildungsgutschrift für zivile Ausbildungen neben Offizieren und höheren Unteroffizieren neu auch Unteroffizieren ausgerichtet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 die entsprechenden Änderungen in Gesetz und Verordnung auf den 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt. Zudem werden die zivilen Ausbildungen, für welche die Ausbildungsgutschrift bezogen werden kann, neu definiert, um den Bedürfnissen der Betroffenen angemessen entsprechen zu können.

Die Ausbildungsgutschrift für Unteroffiziere basiert auf einer Änderung von Artikel 29a des Militärgesetzes (MG), welche im Rahmen der Armeebotschaft 2019 erfolgte. Mit der Revision, welcher das Parlament in der Herbstsession 2019 zugestimmt hat, will der Bundesrat die Attraktivität der militärischen Kaderlaufbahn weiter erhöhen. Diese Gesetzesänderung erforderte auch eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee (VAK).

Im Rahmen der Revision der VAK wurde auch das Erfordernis eines eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschlusses in Bezug auf die zivilen Ausbildungen gestrichen. Durch dieses Erfordernis wurde der Bezug der Ausbildungsgutschrift in der Praxis bisher erheblich eingeschränkt. In vielen Fällen konnte die Ausbildungsgutschrift trotz absolvierter ziviler Ausbildung nicht bezogen werden, weil Letztere nicht zu einem eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss führte.


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