Zahl der Neueingänge bei den Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen ist im schweizweiten Ergebnis stabil

Grenchen, 07.04.2020 - Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 gab es in der zweiten Jahreshälfte 2019 insgesamt elf neue Schlichtungsverfahren mehr im Miet- und Pachtwesen. Während einzelne Kantone signifikante Anstiege zu verzeichnen hatten, gab es andere Kantone mit ausgeprägten Rückgängen. Insgesamt wurden 12'877 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im zweiten Semester 2019 wurden 13'259 Fälle erledigt.

Im zweiten Halbjahr waren insgesamt 19'038 Verfahren zu behandeln. Eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug wurde in 6‘933 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 52,3 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 14,8 Prozent der Verfahren bzw. in 1'960 Fällen kam es zu keiner Einigung, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte.
In der Berichtsperiode wurden zudem 543 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen. Der Anteil an den erledigten Fällen beläuft sich auf 4,1 Prozent. Demgegenüber wurden 231 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte und 1,7 Prozent der erledigten Fälle entsprach.
In 58 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken und damit 0,4 Prozent der erledigten Fälle wurde ein Entscheid getroffen.

3‘534 Fälle wurden anderweitig durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. Der Anteil an den erledigten Fällen beträgt 26,7 Prozent.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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