Neuorganisation der Digitalisierung und der IKT Lenkung in der Bundesverwaltung

Bern, 03.04.2020 - Innerhalb der Bundesverwaltung wird es für die Digitalisierung und Lenkung sowie Steuerung der IKT und Digitalisierung eine Neuorganisation geben. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom 3. April 2020 die Eckwerte der künftigen Struktur beschlossen. Die Herausforderungen der digitalen Transformation und von grossen IKT Projekten haben für den Bundesrat hohe Priorität. Deshalb ist er nach einer Evaluationsphase zum Schluss gekommen, dass eine Anpassung der aktuellen Organisationsstruktur für das Gelingen der digitalen Transformation notwendig ist.

Der Digitalisierung der Bundesverwaltung misst der Bundesrat eine sehr hohe Priorität zu. Die dafür notwendige Transformation stellt für die Geschäfts- und für die Führungsorganisation der IKT eine zunehmende Herausforderung dar. Das Zielbild des Bundesrates für die digitale Transformation in der Bundesverwaltung setzt in den Bereichen Service,- Prozess-, Management- und IKT-Innovation eine effektive Steuerung, Führung und Kontrolle der IKT in der Bundesverwaltung voraus. Mit seinem Entscheid will der Bundesrat rasche und stufengerechte Entscheidungsprozesse, klar zugeordnete Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sowie ein effektives Schnittstellenmanagement insbesondere zwischen Geschäft und IKT sicherstellen. Er kommt damit auch Forderungen des Parlaments nach.

Elemente der Neuorganisation

Die wesentlichen Elemente der Neuorganisation umfassen einen «Bundesratsausschuss Digitalisierung und IKT» sowie eine/n Delegierte/n des Bundesrats für die Digitalisierung und Lenkung der IKT. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB wird von seinen operativen Aufgaben entlastet, damit es sich auf seine strategischen Aufgaben fokussieren kann. Diese strategische Einheit wird administrativ der Bundeskanzlei zugeordnet. Geleitet wird sie von der/dem Delegierten für Digitalisierung. Hauptaufgaben liegen in den Bereichen Strategie, Unternehmensarchitektur und Portfoliomanagement, wobei es darum geht, die übergeordnete Bundessicht einzunehmen.

Weitere Schritte

In Zusammenarbeit mit den Departementen wird die Bundeskanzlei bis im 3. Quartal 2020 dem Bundesrat ein Umsetzungskonzept vorlegen. Darin werden die entsprechenden Anträge zum weiteren Vorgehen und zur Schaffung oder Anpassung der nötigen Rechtsgrundlagen gestellt.


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