Bundesrat setzt angepasstes Natur- und Heimatschutzgesetz in Kraft

Bern, 03.04.2020 - Das Parlament hat im letzten Herbst beschlossen, dass die Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege von den Entscheidbehörden als Grundlagen zur Abwägung der relevanten Interessen gelten. Es hat die Bedeutung der Gutachten im Gesetz entsprechend verankert. Der Bundesrat hat diese Änderung per 1. April in Kraft gesetzt.

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist eine beratende Kommission des Bundesrates. Sie hat die Aufgabe, Gutachten zuhanden der Entscheidbehörde zu verfassen, sofern eine Landschaft, ein Ortsbild oder ein historischer Verkehrsweg von nationaler Bedeutung (Bundesinventar nach Artikel 5 NHG) erheblich beeinträchtigt werden könnte oder sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen stellen.

Mit der Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) wird die Bedeutung der Gutachten der ENHK und ihrer Schwesterkommission, der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), im Gesetz verankert: Sie sind eine der Grundlagen für die Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde.

Die Gesetzesänderung setzt die Parlamentarische Initiative 12.402 «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutz­kommission und ihre Aufgabe als Gutachterin» des ehemaligen Ständerats Joachim Eder (FDP/ZG) um. Das Parlament hatte sie im Herbst 2019 angenommen. Der Bundesrat hat das angepasste NHG per 1. April 2020 in Kraft gesetzt.


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