Vereinfachter Zugang zu Arzneimitteln gegen dermatologische und urogenitale Erkrankungen

Bern, 02.04.2020 - Mehrere verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung bestimmter dermatologischer und urogenitaler Erkrankungen können in Zukunft auf Rat des Apothekers oder der Apothekerin direkt in der Apotheke abgegeben werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Empfehlungen der Expertengruppe angenommen, die mit der periodischen Prüfung der Arzneimittel, die ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, beauftragt ist.

Seit 2019, als die neuen Bestimmungen des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) in Kraft traten, können Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung häufiger Krankheiten abgeben. Damit sollen die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit bestimmten harmlosen Erkrankungen verstärkt werden. Eine Expertengruppe gibt dem EDI Empfehlungen dazu ab, welche Erkrankungen Apothekerinnen und Apotheker behandeln können und welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel sie direkt abgeben dürfen.

Die Liste der betroffenen Arzneimittel umfasste bisher Präparate zur Behandlung von saisonaler allergischer Rhinitis (Heuschnupfen), Verdauungsstörungen (Magengeschwüre, Verstopfung usw.) und Atemwegsbeschwerden (Bronchospasmen). Neu enthält sie zudem Arzneimittel gegen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Akne oder Pilzinfektionen sowie Medikamente zur Behandlung von Erektionsstörungen und gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz. Insgesamt stehen rund 200 Arzneimittel, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, auf der Liste.

Die aktuelle Liste der Indikationen und entsprechenden Arzneimittel ist in Anhang 2 der Arzneimittelverordnung (VAM) und auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden.


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