Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2020

Bern, 20.03.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2020 den Nachtrag I zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament zehn Nachtragskredite in Höhe von insgesamt 50,3 Millionen Franken. Zwei davon über insgesamt 14,5 Millionen Franken dienen dazu, wirtschaftliche Folgen für die KMU zu mildern, welche aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind.

Mit 28,3 Millionen Franken entfällt die grösste Aufstockung auf die Honorierung weiterer Bürgschaften für die schweizerische Hochseeschifffahrt. Es handelt sich dabei um verbürgte Bankdarlehen zur Finanzierung von zwei Hochseeschiffen. Beide Eigner sind nicht in der Lage, ihren vertraglichen Amortisationsverpflichtungen nachzukommen und es bestehen zudem erhebliche Amortisationsrückstände. Der Nachtragskredit ist notwendig, damit der Bund die in den Bürgschaftsverträgen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen kann.

Um die kurzfristigen wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus zu mildern, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen oder Aufträge zur raschen Überprüfung erteilt. Zwei Massnahmen sollen sofort umgesetzt werden. Dazu hat er zwei weitere Nachtragskredite genehmigt (siehe auch Medienmitteilung vom 13.03.2020). Für KMU in Liquiditätsengpässen soll erstens der Zugang zu Bürgschaften erleichtert werden. Hierfür beantragt der Bundesrat dem Parlament zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Franken als Verwaltungskostenbeitrag für die Bürgschaftsorganisationen. Zweitens wird ein Nachtragskredit über 4,5 Millionen für die Exportförderung beantragt. Damit sollen Ausfälle im Zusammenhang mit Messeaktivitäten des offiziellen Exportförderers Switzerland Global Enterprise aufgefangen werden.

Mit dem Nachtrag I resultieren im Bundeshaushalt effektive Mehrausgaben von 44,0 Millionen Franken oder 0,06 Prozent der mit dem Voranschlag 2020 bewilligten Ausgaben. Dieser Wert liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (2013-2019: 0,2 Prozent).

Finanzierung der Massnahmen im Zusammenhang mit Corona
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:
Die Ausbreitung des Coronavirus wird in verschiedenen Bereichen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. So hat der Bundesrat bereits vergangene Woche verschiedene Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Diese sind teilweise im vorliegenden Nachtrag I enthalten. Die weiteren Massnahmen werden dem Parlament im Rahmen von Nachmeldungen, separaten Botschaften oder im Nachtrag II unterbreitet.
Zum finanziellen Handlungsspielraum: Die Schuldenbremse ist für aussergewöhnliche Situationen flexibel ausgestaltet, so dass hohe zusätzliche Ausgaben getätigt werden können. Dank den tiefen Staatsschulden ist die Schweiz finanziell in einer guten Ausgangslage.

Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den Eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


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