Indirekter Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative

Bern, 20.03.2020 - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» zur Ablehnung. Die Vernehmlassung ist am 20. März 2020 eröffnet worden. Zwar kann der Bundesrat die Kernanliegen der Initianten nachvollziehen, eine Verankerung des Initiativtextes auf Verfassungsstufe scheint ihm aber nicht angebracht. Deshalb prüft er einen indirekten Gegenvorschlag, der die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe definiert. Hierfür schickt er zwei Varianten in die Vernehmlassung.

Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer will die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern mittels Verboten auf Verfassungsstufe regeln. Damit würde dem Bundesrat die Kompetenz für Anpassungen an den Kriterien entzogen. Gleichzeitig sollen Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer sowie in Länder, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, ausnahmslos verboten werden. 

Der Bundesrat kann das Hauptanliegen der Allianz, die Stärkung der demokratischen Kontrolle, zwar nachvollziehen. Die Initiative geht dem Bundesrat jedoch zu weit. Eine Annahme der Initiative würde:

  • die erforderliche Flexibilität für die Reaktion auf ausserordentliche Umstände nicht mehr gewähren;
  • auf Verfassungsstufe verankert, obwohl es sich um Ausführungsbestimmungen handelt;
  • Rechtsunsicherheit schaffen, da die Umsetzung der im Initiativtext enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe mit Schwierigkeiten für den Rechtsadressaten verbunden wären.
  • die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich zur europäischen Konkurrenz wirtschaftlich benachteiligen;
  • zu einer Schwächung der für die Schweiz wichtigen sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) führen;
  • die Spezialregelung für Ersatzteillieferungen in Artikel 23 Kriegsmaterialgesetz (SR 514.51) zulasten von Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes aufheben, was zu einer weiteren Verschärfung führt. Damit verbunden wäre das Risiko, dass die Schweiz im Ausland ihren Ruf als zuverlässiger und konkurrenzfähiger Wirtschaftspartner auf Spiel setzt.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung zu schicken. Beide Varianten sehen eine Verankerung der Bewilligungskriterien von Artikel 5 Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) auf Gesetzesstufe vor.

Variante 1 des Gegenvorschlags

Die bestehende Bewilligungspraxis würde beibehalten, aber in das Kriegsmaterialgesetz KMG überführt. So könnten Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterialexporten in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, auch weiterhin bewilligt werden, wenn nur ein geringes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.

Ausserdem soll eine Abweichungskompetenz dem Bundesrat ermöglichen, im Falle ausserordentlicher Umstände von den Bewilligungskriterien abzuweichen, sollte dies die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes erfordern.

Variante 2 des Gegenvorschlags

Variante 2 sieht ebenfalls eine Überführung in das KMG vor. Dies jedoch ohne die Ausnahme für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.

So könnten Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterialexporten in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, nicht mehr bewilligt werden, selbst wenn nur ein geringes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.

Eine Abweichungskompetenz, die es dem Bundesrat ermöglicht, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien abzuweichen, ist bei Variante 2 nicht vorgesehen. Eine Anpassung der Bewilligungskriterien läge in der Kompetenz des Parlaments.

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über die Internetadresse: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 29. Juni 2020.

Hintergrund

Die Initiative wurde am 24. Juni 2019 vom Bündnis «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» eingereicht. Sie ist am 16. Juli 2019 mit 126 355 gültigen Unterschriften formell zustande gekommen. Der Bundesrat hat das WBF am 13. Dezember 2019 beauftragt, bis am 24. Dezember 2020 eine Botschaft mit einem indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat im Juni 2018 geplante Anpassung der Kriegsmaterialverordnung lanciert worden, welche die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats angestossen hatte.


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