Schutz ausländischer Vertretungen und Air Marshals: Einsatz von Armeeangehörigen zum Kompetenzerhalt

Bern, 20.03.2020 - An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat der Bundesrat den Einsatz von Armeeangehörigen für den Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr für die Jahre 2021 bis 2023 verlängert. Dabei geht es darum, die entsprechenden Kompetenzen zu erhalten.

Die Armee stellt für diese zwei Tätigkeitsgebiete seit vielen Jahren Armeeangehörige zur Verfügung. Bis im Dezember 2017 erfolgten die Einsätze im Rahmen des Assistenzdienstes zugunsten ziviler Behörden.

Seit 2018 werden die Armeeangehörigen für solche Dienste eingesetzt, um die Kompetenzen auf diesem Gebiet zu erhalten. Dies erfolgt aufgrund der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee. Diese erlauben dem Bundesrat, den zivilen Behörden dauerhaft eine begrenzte Anzahl Armeeangehörige zur Verfügung zu stellen, damit diese die für die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden nötigen Kompetenzen erlangen und erhalten können. Diese Einsätze erfolgen im Rahmen des Ausbildungsdienstes.

Für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr werden den zivilen Behörden bis 2023 maximal 10 Personen zur Verfügung gestellt. Diese Armeeangehörigen werden als Sicherheitsbeauftragte an Bord von Linienflügen eingesetzt (Air Marshals).

Für den Schutz ausländischer Vertretungen werden in den kommenden Jahren ausserdem bis zu 14 Armeeangehörige in den Kantonen Bern und Genf eingeteilt.

Die Lohnkosten für die Armeeangehörigen werden über die bewilligten Kredite des VBS gedeckt.


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