Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für das obere Gadmental

Bern, 20.03.2020 - Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung im oberen Gadmental genehmigt. Die Planung sieht als Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen vor. Als Ausgleich dazu ist vorgesehen, Gewässerlebensräume zu revitalisieren und auf die Nutzung landschaftlich wertvoller Bäche zu verzichten. Dank dieser verstärkten Gewässernutzung kann das Kraftwerk jährlich 10 GWh mehr Energie produzieren. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von rund 2000 durchschnittlichen Haushalten.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, welche die Wahrung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) garantiert. In Ausnahmefällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Es braucht aber geeignete Massnahmen zum Ausgleich.

Das Projekt Trift der Kraftwerke Oberhasli AG beinhaltet den Bau eines neuen Kraftwerks im oberen Gadmental mit zwei neuen Fassungen am Steinwasser und am Triftwasser. Die Restwassermengen werden bei der Fassung Steingletscher von April bis Oktober und bei der Fassung Obere Trift von Mai bis Oktober herabgesetzt. Um die seltenen Lebensräume und Gemeinschaften der Triftaue zu erhalten, sind regelmässige Hochwasser notwendig. Die Schutz- und Nutzungsplanung sieht vor, die Anzahl der jährlichen Hochwasser leicht zu reduzieren. Bei der Triftaue sind künftig zwei Überflutungen pro Jahr geplant.

Als Ausgleichsmassnahmen verzichten die Kraftwerke Oberhasli AG künftig auf die Nutzung des oberen Wendenwassers, des Giglibachs und des Treichigrabens. Damit bleiben ökologisch wertvolle Gebiete erhalten. Es ist zudem vorgesehen, einen Teil des Gadmenwassers aufzuwerten und das Urbachwasser zu revitalisieren. Damit entstehen Laichplätze und tiefe Pools für Seeforellen.

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 den Umfang der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in der Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt.


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Lucie Lundsgaard-Hansen, Abteilung Wasser, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 51 42



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