Kanalisierung des Grenzverkehrs wird auf die ganze Schweiz ausgeweitet

Bern, 16.03.2020 - Ab Mitternacht wird der Grenzverkehr aus Italien, Deutschland, Frankreich und Österreich auf die grösseren Grenzübergänge kanalisiert und Grenzschliessungen auf die ganze Schweiz ausgeweitet.

Der Bundesrat hat am 16. März entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren. Bereits am Freitag hat er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Massnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.

Die Kanalisierung des Grenzverkehrs an der italienischen Grenze auf grössere Grenzübergänge zur gezielteren Durchführung der Kontrollen hat sich bewährt. Um die schweizweite Ausweitung der Grenzkontrollen umzusetzen, werden deshalb rund 130 kleinere Grenzübergänge geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Auch das Ausland hat, respektive wird, solche Massnahmen umsetzen.

Die Schliessung betrifft nur den Personenverkehr; für die Abwicklung des Warenverkehrs gibt es keine Änderungen.

Die Liste mit den Grenzübergängen, die temporär geschlossen werden, wird bei Bedarf laufend im Internet aktualisiert. Die Grenzübergangsschliessungen erfolgen sukzessive nach erfolgter Abstimmung mit den involvierten in- und ausländischen Partnerbehörden.

Das Fürstentum Liechtenstein, das Teil des Schweizer Zollgebiets ist, ist von diesen Massnahmen nicht betroffen.


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