WEKO: Erfolgreicher Einsatz für Wettbewerb

Bern, 17.03.2020 - Die WEKO traf 2019 eine grosse Anzahl Entscheide. Alle ihre Beschlüsse hielten vor Gerichten stand. Unternehmen müssen zwar für ihre Kartell-Mitgliedschaft empfindliche Bussen zahlen, die Geschädigten gehen jedoch meist leer aus.

Das Jahr 2019 war ein reich befrachtetes Jahr: Die WEKO hat rund ein Dutzend Verfahren abgeschlossen. Die Wettbewerbsbehörde konzentrierte sich auf besonders schädliche Verhaltensweisen, insbesondere auf die Bekämpfung von horizontalen Kartellen. Angesichts der hohen Bussen und der langen Verfahren vor WEKO und Gerichten ist die Qualität der zu fällenden Entscheide zentral. Diese hohe Qualität haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesgericht 2019 bestätigt. Somit entsteht nicht nur laufend eine verlässliche Praxis, sondern bereits auf Stufe WEKO eine hohe Rechtssicherheit.

Verstösse gegen das Kartellgesetz sind oft mit Bussen verbunden. Diese dienen der Abschöpfung von Kartellgewinnen und der präventiven Wirkung. 2019 sind so rund CHF 150 Mio. in die Bundeskasse geflossen. Die Geschädigten gehen in der Regel trotz der Möglichkeit für Schadenersatz meist leer aus. Die bestehende gesetzliche Regelung funktioniert in dieser Beziehung nicht. Die WEKO leistete deshalb Pionierarbeit, indem sie die Anreize zur Entschädigung von Kartellopfern erhöhte. Gesetzliche Anpassungen wären hier trotzdem sinnvoll.


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