Geschäftsbericht 2019 des Bundesrates verabschiedet

Bern, 11.03.2020 - Der Bundesrat hat am 19. Februar 2020 seinen Geschäftsbericht 2019 verabschiedet. Zu den Schwerpunkten des letzten Jahres gehören etwa die finanzpolitischen Prioritäten für die Jahre 2020–2028, die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023, oder ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Indonesien. Daneben Botschaften zur Standortförderung 2020–2023, zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat für den Zeitraum 2020–2023 und zur Reform AHV 21. Weitere wichtige Vorlagen des Bundesrates waren die Strategie «Gesundheit2030» und ein erstes Massnahmenpaket zur Kostendämpfung für das Gesundheitswesen. Schliesslich befasste sich der Bundesrat mit einem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und mit dem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.

2019 ist das vierte und damit letzte Jahr der Legislaturperiode 2015–2019. Die Massnahmen im Berichtsjahr 2019 gliedern sich nach den drei Leitlinien, die sich der Bundesrat für diese Legislaturperiode gegeben hatte: 1) Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig. 2) Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. 3) Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt. Diesen drei Leitlinien wurden 17 Ziele zugeordnet, die im Jahr 2019 insgesamt 94 Massnahmen umfassten. Davon hat der Bundesrat 61 umgesetzt.

In seinem Geschäftsbericht gibt der Bundesrat jeweils detailliert Auskunft über die Erfüllung seiner Ziele und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen. Ebenso legt er Abweichungen von den Jahreszielen und wichtige ungeplante Vorhaben dar und begründet diese. Für solche Abweichungen gibt es unterschiedliche Ursachen. Aussenpolitisch hängt es unter anderem von der Agenda der internationalen Partner ab, ob der Bundesrat seine Ziele erreichen kann. Und innenpolitisch kann zum Beispiel eine Vernehmlassung zu Anpassungen an einer Vorlage und zu einer entsprechenden Verzögerung bei der Umsetzung führen. Häufig nimmt der Bundesrat Massnahmen in den Zielen des Folgejahres wieder auf, wenn er sie im Berichtsjahr nicht oder nur teilweise hat umsetzen können.

Bericht geht ans Parlament

Die Geschäftsführung des Bundesrates ist im Frühling 2020 in den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat traktandiert. Beide Kammern des Parlaments werden den Geschäftsbericht in der Sommersession 2020 behandeln.


Adresse für Rückfragen

Urs Bruderer
Stv. Leiter Sektion Kommunikation BK
Tel. 058 483 99 69
urs.bruderer@bk.admin.ch



Herausgeber

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78409.html