Qualität im Gesundheitswesen: Bundesrat legt die revidierte Verordnung vor

Bern, 06.03.2020 - Der Bundesrat will die Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen stärken. An seiner Sitzung vom 6. März 2020 hat er das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet. Mit dieser Revision sollen die vom Parlament 2019 verabschiedeten Massnahmen umgesetzt werden, die insbesondere die Einsetzung einer Eidgenössischen Qualitätskommission und den Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen den Tarifpartnern vorsehen. Die Änderung tritt voraussichtlich 2021 in Kraft.

Die Versorgungsqualität stellt eine grosse Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar. Studien zeigen, dass bei rund 10 Prozent der Patientinnen und Patienten während einer medizinischen Behandlung ein unerwünschtes Ereignis auftritt und dass etwa die Hälfte dieser Ereignisse verhindert werden könnte. Zur Stärkung und Förderung der Entwicklung der Qualität medizinischer Leistungen verabschiedete das Parlament im Juni 2019 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Diese Änderung macht eine Teilrevision der KVV erforderlich.

Demnach legt der Bundesrat alle vier Jahre Ziele fest, die im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden müssen. Dabei wird er von einer Eidgenössischen Qualitätskommission unterstützt. Die 15-köpfige Kommission hat die Aufgabe, den Bundesrat zu beraten und die festgelegten Ziele umzusetzen.

Qualitätsverträge zwischen Versicherern und Gesundheitsfachpersonen

Eine wichtige Rolle weist das Gesetz auch den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer zu, die zum Abschluss von gesamtschweizerischen Qualitätsverträgen verpflichtet werden. Diese Verträge, die vom Bundesrat genehmigt werden müssen, ermöglichen es, verbindliche Verbesserungsmassnahmen im Qualitätsbereich festzulegen. Bei Verstössen gegen die Verträge sieht das Gesetz Sanktionen vor.

Zudem müssen die Verbände die Eidgenössische Qualitätskommission und den Bundesrat jedes Jahr über die erreichten Ziele und die umzusetzenden Verbesserungsmassnahmen in Kenntnis setzen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. Juni 2020.


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