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Veröffentlicht am 6. März 2020

Qualität im Gesundheitswesen: Bundesrat legt die revidierte Verordnung vor

Bern, 6.3.2020 - Der Bundesrat will die Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen stärken. An seiner Sitzung vom 6. März 2020 hat er das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet. Mit dieser Revision sollen die vom Parlament 2019 verabschiedeten Massnahmen umgesetzt werden, die insbesondere die Einsetzung einer Eidgenössischen Qualitätskommission und den Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen den Tarifpartnern vorsehen. Die Änderung tritt voraussichtlich 2021 in Kraft.