Zahl der Ausweisentzüge bleibt 2019 stabil

Bern, 03.03.2020 - Im vergangenen Jahr mussten rund 79 900 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Ausweis abgeben. Dies entspricht einem minimen Rückgang von 0,2 Prozent gegenüber 2018, wie aus der neuen Statistik des Bundesamts für Strassen (ASTRA) hervorgeht. Die Hauptgründe für den Entzug des Schweizer Führer- oder Lernfahrausweises sind nach wie vor überhöhte Geschwindigkeit und Fahren in angetrunkenem Zustand.

Laut der Statistik zu den Administrativmassnahmen (ADMAS) belief sich die Anzahl Ausweisentzüge in der Schweiz im Jahr 2019 auf 79 922 und sank damit unter die Marke von 80 000. Die Zahl der Annullierungen von Führerausweisen auf Probe ging gegenüber 2018 um 6,7 Prozent auf 1217 Fälle zurück. Dagegen nahmen die Entzüge von Lernfahrausweisen im vergangenen Jahr um 5,3 Prozent auf 3516 zu. 

Wie in den Vorjahren waren 2019 zu schnelles Fahren und Angetrunkenheit für mehr als die Hälfte der Ausweisentzüge verantwortlich. In 27 407 Fällen wurde der Ausweis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen (–0,3 % gegenüber 2018), in 13 128 Fällen wegen Angetrunkenheit (+0,3 % gegenüber 2018). Gegliedert nach Altersgruppen waren bei den Entzügen wegen Angetrunkenheit die 30- bis 39-Jährigen am auffälligsten (24 % der Fälle). Damit lag die Gruppe der 20- bis 29-Jährigen (23 % der Fälle) erstmals seit 2002 nicht mehr an der Spitze. 

Mehr Ausweisentzüge wegen Unaufmerksamkeit

Im vergangenen Jahr wurden 7886 Ausweise wegen Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit entzogen (+1,6 % gegenüber 2018). Nach Jahren konstant rückläufiger Zahlen ist hier eine Zunahme zu beobachten. 

Die Ausweisentzüge wegen Fahren unter Drogeneinfluss nahmen 2019 leicht zu (+2,2 % auf 4762 Fälle). Knapp die Hälfte der betroffenen Personen, nämlich 2121 Fahrzeuglenkende, waren zwischen 20 und 29 Jahren alt. Zu den weiteren häufigen Gründen für Ausweisentzüge zählen Drogensucht (2472 Fälle, –1,7 %), Alkoholabhängigkeit (1435 Fälle, +12,2 %) oder Ablenkung (essen, telefonieren). Wie schon in den beiden Jahren zuvor sind die Fälle von Ausweisentzügen infolge Ablenkung am Steuer 2019 weiter gesunken auf 1515 Entzüge (-1,9% gegenüber 2018).

Mehr Aberkennungen ausländischer Führerausweise

Im vergangenen Jahr wurden 22 329 ausländische Führerausweise aberkannt. Dies entspricht einer Zunahme von 13,1 Prozent gegenüber 2018 beziehungsweise 2582 Fällen. Der häufigste Grund war wie beim Entzug von Schweizer Ausweisen die überhöhte Geschwindigkeit (12 203 Aberkennungen, +23,2 %). Es folgen das Nichtbestehen der Prüfung (2268 Aberkennungen, –0,2 %) sowie Angetrunkenheit (1911 Aberkennungen, +1,2 %).

Anstieg bei nicht bestandenen Prüfungen

Unter den Gründen für die Verweigerung oder den Entzug des Lernfahrausweises fällt die sprunghafte Zunahme bei den nicht bestandenen Prüfungen auf (von 205 im Jahr 2018 auf 286 im vergangenen Jahr, was einem Anstieg von 40 % entspricht). Das ASTRA verfolgt diese Entwicklung aufmerksam und analysiert die Gründe. 

Knapp 6 Millionen Menschen in der Schweiz mit Führerausweis

Per 31. Dezember 2019 besassen knapp 6 Millionen (genauer: 5 981 596) Menschen in der Schweiz einen Führerausweis (auf Probe oder unbefristet) für Personenwagen. Diese Zahl hat sich im Vergleich zu 2018 kaum verändert (+1 %). Beinahe 54 Prozent dieser Führerausweise waren im Besitz von Männern. 

 

Hinweis zu den Statistiken

- Die Führerausweisstatistik umfasst die Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises auf Probe oder eines unbefristeten Führerausweises für Personenwagen (Kategorie B) und für Motorräder (Kategorie A1 Kleinmotorrad, Kategorie A Motorrad beschränkt und Kategorie A Motorrad unbeschränkt).
- Zu den Neulenkerinnen und Neulenkern zählen jene Personen, die ihre praktische Führerprüfung im Berichtsjahr absolviert haben. Die Neulenkenden von Motorrädern werden nur beim erstmaligen Erwerb eines Führerausweises der Kategorie A1 oder A gezählt.
- Die Zahl der Ausweisentzüge bezieht sich auf Führerausweise sowie alle anderen Ausweisarten wie zum Beispiel den Lernfahrausweis. Ausweisentzüge können befristet oder unbefristet verfügt werden.

 

 

 

 

 

 


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