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Veröffentlicht am 4. März 2020

Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber abgeschlossen

3001 Bern, 4.3.2020 - Bern, 4. März 2020. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat das Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber abgeschlossen. Nach Durchführung der Untersuchung ist die AB-BA zur Erkenntnis gelangt, dass der Bundeswalt verschiedene Amtspflichten verletzt hat. So hat er mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert. Weiter fällt der Bundesanwalt durch Uneinsichtigkeit auf und zeigt im Kern ein falsches Berufsverständnis. Die Summe seiner Pflichtverletzungen ist erheblich. Als Disziplinarsanktion belegt ihn die AB-BA mit einer Lohnkürzung von 8 Prozent für die Dauer eines Jahres.