Solidarbürgschaften des Bundes: Bundesrat will nicht ganz auf Solidarbürgschaften verzichten

Bern, 26.02.2020 - Der Bundesrat hat am 26. Februar 2020 zu Empfehlungen der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte zum Verkauf von Hochseeschiffen Stellung genommen. Er kommt im Bericht zum Schluss, dass Solidarbürgschaften bei gezieltem Einsatz ein sinnvolles Förderungsinstrument darstellen und will im Gegensatz zur Finanzdelegation daran festhalten. Er will aber die Leitplanken enger setzen. Im weiteren geht es im Bericht auch um rechtssichere Vertragsgestaltung, die effiziente Begleitung des Verkaufsprozesses von Hochseeschiffen und die rechtzeitige Planung des Beschaffungsbedarfs.

Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte hatte  im Untersuchungsbericht vom 27. Juni 2019 zum Verkauf von Hochseeschiffen die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes kritisiert. Sie empfahl dem Bundesrat, das Instrument der Solidarbürgschaften in Zukunft nicht mehr einzusetzen, die bestehenden Solidarbürgschaften zu überprüfen und wenn möglich in einfache Bürgschaften umzuwandeln.

Der Bundesrat betont im Bericht, Bürgschaften seien als Förderinstrument geeignet, wenn sich die geförderte Aufgabe mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit über den Kapitalmarkt finanzieren lasse und eine Rückzahlung der verbürgten Darlehen erwartet werden dürfe.

Der Bundesrat ist mit der Finanzdelegation einig, dass einfache Bürgschaften für den Bund grundsätzlich weniger Risiken bergen als Solidarbürgschaften. Wenn eine einfache Bürgschaft genügt, um den Förderzweck zu erreichen, so ist diese einer Solidarbürgschaft vorzuziehen. Wenn sich der Zweck aber nur mit einer Solidarbürgschaft erreichen lässt, so sollte diese Möglichkeit offen bleiben. So sind Solidarbürgschaften nach Ansicht des Bundesrates bei einer risikokonformen Aufsicht ein geeignetes, wirtschaftliches Förderinstrument. Sie bringen dem Kreditnehmer einen grösseren Zinsvorteil als einfache Bürgschaften. So wäre ein Verzicht auf Solidarbürgschaften oder eine Umwandlung in einfache Bürgschaften gleichbedeutend mit einem geringeren Förderniveau in den betroffenen Bereichen. Die Umwandlung bestehender Solidarbürgschaften in einfache Bürgschaften wird zudem aufgrund der dafür notwendigen Zustimmung der Darlehensgeber und den hohen Kosten als unrealistisch eingestuft.

Der Bundesrat will die Leitplanken für Bürgschaften jedoch enger setzen. Die Anreize sollen so gesetzt werden, dass das Vermeiden von Bürgschaftsverlusten im Interesse aller beteiligten Akteure liegt. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, dem Parlament die Aufhebung jener Gesetzesgrundlagen für Bürgschaften und Garantien zu beantragen, die heute und in absehbarer Zukunft nicht verwendet werden (z.B. Kulturfördergesetz oder Umweltschutzgesetz).

Im Bericht des Bundesrates werden die von der Finanzdelegation verlangte Klärung der Rechtsfragen zur Vertragsgestaltung und Mitunterzeichnung von Verträgen im Rahmen des Verkaufs von Hochseeschiffen geklärt und auch entsprechende praxisbezogene Empfehlungen abgegeben. Der Bericht enthält zudem – wie von der Finanzdelegation verlangt – mehrere Vorschläge, wie mit entsprechender Vorbereitung und rechtzeitiger Identifizierung von Risiken Freihandvergaben über den Schwellenwerten weitestgehend vermieden werden können.

Was sind Bürgschaften und welche Formen gibt es?

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Durch ihn verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Bund setzt Bürgschaften mit dem Ziel ein, bestimmte Aufgaben zu fördern. Es gibt verschiedene Formen von Bürgschaften:

  • Bei der einfachen Bürgschaft kann der Gläubiger den Bürgen erst dann zur Zahlung anhalten, wenn der Hauptschuldner in Konkurs gefallen ist oder Nachlassstundung erhalten hat.
  • Bei der Solidarbürgschaft kann der Gläubiger den Bürgen bereits belangen, wenn der Hauptschuldner mit der Zins- und Amortisationszahlung in Rückstand und erfolglos gemahnt worden oder zahlungsunfähig ist.

Der Bund hatte per Ende 2018 Bürgschaften im Umfang von gut 6,5 Milliarden Franken ausstehend. Es handelt sich fast ausschliesslich um Solidarbürgschaften. Der Grossteil entfällt auf den Wohnbaubereich (3,4 Mrd.), die Rollmaterialfinanzierung (2,6 Mrd.), die Hochseeschifffahrt (0,5 Mrd.) und den Technologiefonds (0,1 Mrd.). Der Bundesrat hat Ende 2016 beschlossen, die Bürgschaften der Hochseeschiffe nicht mehr zu erneuern. Die letzten Verpflichtungen in diesem Bereich laufen 2032 aus.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation WBF, Tel. 058 462 20 07,
info@gs-wbf.admin.ch

Philipp Rohr, Verantwortlicher Kommunikation,
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06, philipp.rohr@efv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78250.html