Bundesrat genehmigt SIL-Objektblätter für einen Heliport und drei Flugplätze

Bern, 26.02.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 das neue Objektblatt für den Heliport San Vittore (GR) genehmigt. Er hat zudem Anpassungen für die Flugfelder Buochs (NW) und Gruyères (FR) verabschiedet. Für die Umwandlung des bisherigen zivil mitbenutzten Militärflugplatzes Buochs in ein ziviles Flugfeld wurde das bisherige Ob-jektblatt von 2009 grundlegend überarbeitet. Kleine Anpassungen betreffen das Flugfeld Neuchâtel (NE). In den Objektblättern setzt der Bund die generellen Vorgaben für die einzelnen Flugplätze konkret um.

Der Flugplatz Buochs soll nach dem definitiven Rückzug der Luftwaffe als ein rein ziviles Flugfeld weiterbetrieben werden. Als Voraussetzung dazu hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zusammen mit den kantonalen Stellen das bestehende Objektblatt vom Juli 2009 grundlegend überarbeitet. Der Flugbetrieb soll im bisherigen Rahmen weitergeführt und in erster Linie auf den Bedarf der am Flugplatz tätigen Unternehmen ausgerichtet werden. Die Zahl der jährlichen Flugbewegungen soll auf 20‘000 begrenzt werden. Vorgesehen ist, die Flugplatzbauten zum Teil zu ersetzen und südlich der Piste anzuordnen. Die Investitionen tragen der Kanton und die Flugzeugwerke Pilatus AG.

Der Heliport San Vittore befindet sich in der Nähe des früheren Militärflugplatzes; dieser wird heute nicht mehr genutzt. Der seit langem bestehende zivile Helikopterbetrieb soll im bisherigen Rahmen weitergeführt und die Infrastruktur erneuert werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt gab es für den Heliport San Vittore noch kein Objektblatt.

Das bisher gültige Objektblatt zum Flugplatz Gruyères stammt vom Januar 2002. In den vergangenen Jahren haben sich hier die Verhältnisse und Anforderungen stark verändert, was eine umfassende Überarbeitung notwendig macht. Vorgesehen sind in erster Linie eine Erneuerung und Erweiterung der Pisteninfrastruktur. Die Fortschreibung des Objektblatts Neuchâtel beruht hauptsächlich auf der Anpassung des Hindernisbegrenzungskatasters. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.

Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Planungsinstrument des Bundes im Bereich der Zivilluftfahrt. Der SIL bildet die Grundlage für die Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur und definiert den künftigen Rahmen für die Bauten und den Betrieb von Flugplätzen. Für jeden Flugplatz werden in einem SIL-Objektblatt verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz gemacht.


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