Bundesrat will die Spitalplanung und die Bestimmung der Spitaltarife verbessern

Bern, 12.02.2020 - Patientinnen und Patienten sollen schweizweit Zugang zu qualitativ hochstehenden und effizient erbrachten stationären Leistungen haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 entschieden, die Anforderungen für die Planung der Spitäler und Pflegeheime weiter zu vereinheitlichen. Zudem sollen die Spitaltarife für den stationären Bereich künftig schweizweit gleich ermittelt werden. Die Massnahmen dienen dazu, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Kosten im stationären Bereich zu dämpfen. Die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) dauert bis am 20. Mai 2020.

Der Bundesrat hat die Kriterien für die Planung der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime durch die Kantone weiter vereinheitlicht. Die Anforderungen an die Arztpräsenz, an die Intensivpflegestationen, die Mindestfallzahlen und die Wirtschaftlichkeitsprüfung gelten spezifisch für die Spitäler. Die Anforderungen an die Qualität gelten für alle Institutionen.
Die Kantone müssen die Planung der Spitäler und Pflegeheime stärker koordinieren. Zudem dürfen die Spitäler auf kantonalen Spitallisten keine mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni mehr auszahlen. Ziel ist es, die medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung zu bekämpfen.

Tarifberechnung: einheitliche Regelung

Der Bundesrat vereinheitlicht zudem die Regeln, wie die Tarifpartner und die Kantone die Tarife für stationäre Spitalleistungen ermitteln. Heute kann die Methode zur Berechnung dieser Fallpauschalen durch die Kantone unterschiedlich sein. Die neue schweizweit einheitliche Regelung bezieht sich auf die Vergütungsmodelle vom Typus DRG (Diagnosis Related Groups) und stellt künftig eine wirtschaftliche und transparente Tarifermittlung sicher.

Die Vernehmlassung beginnt am 12. Februar 2020 und dauert bis zum 20. Mai 2020. Die Bestimmungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.


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