Newsletter Büro für Konsumentenfragen 01/2020

Bern, 11.02.2020 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen

In Zusammenarbeiten mit den betroffenen Unternehmen publizieren die Bundesbehörden Sicherheitshinweise (i.e.S. Produktrückrufe, Sicherheitswarnungen und Öffentliche Warnungen) zu gefährlichen Produkten. Im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände erfolgt die Publikation von Öffentlichen Warnungen und Produktrückrufen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, in Absprache mit den zuständigen kantonalen Laboratorien. In allen anderen Produktbereichen erfolgt die Publikation durch das BFK, in Absprache mit den zuständigen Marktaufsichtsbehörden. Auch die vom BLV publizierten Sicherheitshinweise werden über die Kommunikationskanäle des BFK publiziert. So wird sichergestellt, dass auf den Kommunikationskanälen des BFK alle von den Bundesbehörden publizierten Öffentlichen Warnungen, Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen sichtbar sind.
Die Zahl der publizierten Sicherheitshinweise hat im Jahr 2019 stark zugenommen: Insgesamt wurden 134 Sicherheitshinweise publiziert. Im Jahr 2018 waren es noch 93 Sicherheitshinweise. Damit setzt sich der seit 2012 anhaltende Trend einer Zunahme der von den Bundesbehörden publizierten Sicherheitshinweise auch 2019 fort. (vgl. Abbildung 1: Entwicklung Anzahl durch das BFK publizierter Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen 2006 - 2019, Quelle: BFK).
Im Jahr 2019 entfielen über 75 Prozent aller auf den Kommunikationskanälen des BFK publizierten Sicherheitshinweise auf die vier Produktgruppen «Nahrungsmittel und Getränke», «Produkte für Kinder und Säuglinge», «Verkehrsmittel & Zubehör» sowie «Freizeitprodukte» (vgl. Abbildung 2: Anzahl und Anteil publizierter Produktrückrufe/Sicherheitswarnungen nach Produktgruppen, Jahr 2019, Quelle: BFK)

Die aktuellen Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen für die Schweiz finden Sie auf unserer Website www.konsum.admin.ch und auf den sozialen Medien Twitter und Facebook in drei Amtssprachen:

Twitter
Deutsch: Produktrückruf CH @rueckruf_ch
Französisch: Rappel de produit CH @rappel_ch
Italienisch: Richiamo prodotto CH @richiamo_ch

Facebook
Deutsch: Produktrückrufe Schweiz
Französisch: Rappels de produits Suisse
Italienisch: Richiami di prodotti Svizzera



NEUER SERVICE DES BFKs:
SMS-Abonnement für Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen
Ab sofort können Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen über einen SMS-Service abonniert werden. Registrierungen können auf der Website des BFKs (www.konsum.admin.ch) vorgenommen werden. Danach erhalten alle Abonnenten die durch das BFK veröffentlichten Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen zeitnah auf das Smartphone.

Deutsch: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/produktesicherheit/sms-warnservice.html
Französisch: https://www.konsum.admin.ch/bfk/fr/home/produktesicherheit/sms-warnservice.html
Italienisch: https://www.konsum.admin.ch/bfk/it/home/produktesicherheit/sms-warnservice.html

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

14. November 2019: Empfehlung an den Bundesrat betreffend Online Consumer Protection

Die Digitalisierung hat die Vertriebsmodelle des Handels wesentlich verändert. Besonders stark entwickelt haben sich Plattformen / Markplätze / Vermittler (im folgenden Plattformen genannt). Plattformen sind «digitale» Vermittler von Kundenbeziehungen und bringen Anbieter und Nachfrager zusammen und nehmen verschiedene Aufgaben wahr. Aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten ist häufig die Plattform der «Händler». Der eigentliche Lieferant tritt in der Plattformökonomie in den Hintergrund oder ist gänzlich unbekannt. Trotzdem ist er im Normalfall der effektive Leistungserbringer.
Aus dieser Konstellation ergeben sich für die Konsumentinnen und Konsumenten verschiedene Fragen zu Verantwortlichkeiten und Haftung, konkret betrifft das die Vertragssituation, die Produktdeklaration/ Produkthaftung und die Preisbekanntgabe.
Das Vertragsrecht und das internationale Privatrecht (IPR) geben hierzu verschiedene Antworten, wobei diese oft von der Frage abhängen, wie die Beziehung zwischen der Plattform und dem Plattformbenutzer rechtlich zu qualifizieren ist.
In verschiedenen Ländern steht die Einführung von Regeln bevor. In der Europäischen Union hat bereits der Europäische Gerichtshof ein Urteil erlassen, wonach die Plattformen haften, wenn die Informationen für den Konsumenten nicht ausreichend klar sind.
Die EKK empfiehlt dem Bundesrat:
1. Die Erstellung eines vertiefenden Berichts über die Auswirkungen der Plattformökonomie aus Konsumentensicht. Der Bericht soll aufzeigen, ob
a. die Geschäftspraktiken von Onlineplattformen vom geltenden Lauterkeitsrecht (UWG) abgedeckt sind, insbesondere wenn sie sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer gegenüber von jeglicher Verantwortung und Gewährleistungspflicht entbinden;
b. das heutige Vertragsrecht (Obligationenrecht) den neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Plattformökonomie der Rechtsstellung des Konsumenten ausreichend Rechnung trägt oder ob sich Anpassungen aufdrängen.
2. Es soll untersucht werden, auf welchen Weg zu gewährleisten ist, dass es für die Konsumenten sowie die Vollzugsbehörden nicht nur eine Kontaktadresse gibt, sondern ob auch eine Ansprechperson der Onlineplattform (wenn möglich in der Schweiz) bekannt sein muss und ein effektiver Streitbeilegungsmechanismus sichergestellt ist.
3. Bei den Abklärungsarbeiten kann ein Abgleich mit der rechtlichen Situation und Entwicklung in der Europäischen Union, den Vereinigen Staaten und China vorgenommen werden.

Die vollständige Empfehlung finden Sie unter: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/eidg--kommission-fuer-konsumentenfragen--ekk-/empfehlungen.html

27. November 2019 Gesamterneuerungswahl der EKK
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2020–2023 vorgenommen. Bei der EKK gab es folgende Änderungen: Zum Präsident der EKK wurde Prof. Pascal Pichonnaz, Ordentlicher Professor im Departement Privatrecht der Universität Freiburg, gewählt. Prof. Pichonnaz hatte das Amt ad Interim bereits seit Anfang 2019 von Dr. Marlis Koller-Tumler übernommen, die Ende 2018 als Präsidentin der EKK zurückgetreten war. Ebenfalls neu in die Kommission gewählt wurden Prof. Denis Lalanne, Ordentlicher Professor im Departement Informatik der Universität Freiburg und Peter Biedermann, Geschäftsleiter Swiss Medtech.
Ebenfalls einen Wechsel gibt es bei der Beobachtung aus Liechtenstein. Auf die langjährige Beobachterin Sandra Nitz-Röthlin folgt nun Wilfried Hauser, der wie Nitz-Röthlin, ebenfalls im Amt für Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein angestellt ist.

4. Februar 2020 Ergänzungswahlen für zurückgetretene EKK-Mitglieder
Frau Sophie Michaud Gigon ist aufgrund ihrer Wahl in den Nationalrat als Mitglied der EKK zurückgetreten. Ebenfalls zurückgetreten ist Herr Anton Keller aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beim TCS. In der Kommission neu einsitzen werden Frau Marine Stücklin, Verantwortliche für Recht und Politik bei der Fédération romande des consommateurs sowie Herr Martin Bolliger, Leiter Mobilitätsberatung beim TCS.

Gut zu Wissen

29.11.2019 - EDI und BLV: Verordnungsanpassungen zum besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten
Das EDI und das BLV passen fünf Verordnungen an das EU-Recht an. Die Anpassungen zu diversen Stoffen dienen dem besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. Betroffen sind Stoffe, die unter anderem in Spielzeug, Sprühdosen oder Kleidern zu finden sind, darunter Phthalate und Bisphenol A aber auch Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft.
In der Spielzeug- und der Humankontaktverordnung wird die Verwendung von Phthalaten in Spielzeug weiter eingeschränkt. Weitere Änderungen in der Humankontaktverordnung ermöglichen es künftig, karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe in Kleidern oder Schuhen zu verbieten. Anpassungen in der Bedarfsgegenständeverordnung beziehen sich auf die Anwendung von Bisphenol A. Es gibt auch Anpassungen in der Aerosolverordnung, die den zulässigen Höchstdruck in Sprühdosen regeln und weitere Treibmittel verbieten.
In der Verordnung über die Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und von Futtermittelzusatzstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft sind einzelne Wirkstoffe neu aufgenommen, beziehungsweise auf andere Tierarten oder andere Lebensmittel angepasst worden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/gesetzgebung-lme.html


27.11.2019 - Bundesrat schlägt Aufhebung der Industriezölle vor

Der Bundesrat will mit der Aufhebung der Industriezölle die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und die Konsumentinnen und Konsumenten entlasten. Am 27. November 2019 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Aufhebung der Industriezölle ist Teil des Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Der Entscheid über den Industriezollabbau liegt nun beim Parlament. Bei dessen Zustimmung werden die Industriezölle per 1. Januar 2022 aufgehoben. Gleichzeitig soll auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht werden.

Quelle: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-77242.html

26.11.2019 - SPO und EMR richten unabhängige Ombudsstelle für Erfahrungsmedizin ein
Die Kooperation der SPO (Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz) mit dem ErfahrungsMedizinischen Register (EMR) beseitigt eine Lücke im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin. Ab sofort können sich Patientinnen und Patienten von EMR-zertifizierten Therapeuten bei Konflikten kostenlos an die SPO als neutrale Anlaufstelle wenden.

Quelle: https://www.spo.ch/wp-content/uploads/MM-SPO-und-EMR-richten-Ombudsstelle-für-Erfahrungsmedizin-ein.pdf

06.11.2019 - Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Gugger: Viereckige Augen. Gaming disorder, welche Massnahmen für Kinder und Jugendliche plant der Bund?
Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation fest, dass das BAG den Fachverband Sucht (FS) und das Groupement Romand d’études des addictions (GREA) mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die Beratung der Eltern und Angehörigen beauftragt hat. Damit sollen Fachstellen bei der Arbeit mit Angehörigen und Eltern von jugendlichen problematischen Internetnutzenden unterstützt werden. Die Nationale Jugend- und Medienplattform des BSV wird sich im Rahmen ihrer regulären Aktivitäten weiterhin mit dem Thema Cybersucht befassen.

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20194358

Ausgewählte konsumentenpolitische Ereignisse der EU seit Herbst 2019

1) Prioritäten des neuen EU-Kommissars für Konsumentenschutz
Priorität im Konsumentenschutz hat für Didier Reynders (Belgien), dem EU-Kommissar für Justiz und Konsumentenschutz, die rasche Annahme der Richtlinie über Verbandsklagen. In den ersten 100 Tagen werde die neue Kommission auch prüfen, wie Konsumentinnen und Konsumenten an einem rascheren Übergang zu einer grünen Ökonomie beteiligt werden können.

2) EU: Neue Vorschriften für mehr Energieeffizienz von Haushaltsgeräten
Die EU-Kommission hat am 1. Oktober 2019 neue Ökodesign-Massnahmen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Bildschirme, Fernsehgeräte und Leuchtmittel angenommen. Damit will sie den CO2-Fussabdruck Europas verringern und die Energiekosten für die europäischen Konsumentinnen und Konsumenten senken.

3) EU: Voreingestellte Cookies europarechtswidrig
In einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Gewinnspielveranstalter Planet49 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem vzbv Recht gegeben. Das Setzen von Tracking-Cookies erfordere die aktive Einwilligung von Internetnutzern. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genüge nicht. Der EuGH stellte ausserdem klar, dass der Diensteanbieter gegenüber dem Nutzer Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter machen muss.

4) EU: Neue Richtlinie im Rahmen des Maßnahmenpakets "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher"
In der Richtlinie 2019/2161, die am 27. November 2019 angenommen worden ist, ist Folgendes vorgesehen:

• stärkere Harmonisierung und Straffung einiger Kriterien, die bei Entscheidungen über die Höhe der Sanktionen bei Verstössen gegen EU-Konsumentenschutzvorschriften herangezogen werden;
• Recht auf individuellen Rechtsbehelf für Konsumentinnen und Konsumenten, die durch unlautere Geschäftspraktiken wie etwa aggressive Vermarktungspraktiken geschädigt wurden;
• mehr Transparenz bei Online-Geschäften, insbesondere was die Nutzung von Online-Bewertungen, die personalisierte Preisgestaltung mit Hilfe von Algorithmen oder die Heraufstufung von Produkten infolge "kostenpflichtiger Platzierungen" betrifft;
• die Pflicht von Online-Marktplätzen, die Konsumentinnen und Konsumenten darüber zu informieren, ob der Verkäufer und/oder der Online-Marktplatz selbst das verantwortliche Unternehmen im Geschäftsverkehr ist;
• Konsumentenschutz in Bezug auf "kostenfreie" digitale Dienstleistungen, also solche, für die Konsumentinnen und Konsumenten kein Geld bezahlen, sondern personenbezogene Daten angeben, wie Cloud-Speicher, Konten bei sozialen Medien oder E-Mail-Konten;
• klare Konsumenteninformationen im Falle von Preisnachlässen;
• Beseitigung unverhältnismässig großer Belastungen für die Unternehmen, etwa der derzeit noch geltenden Verpflichtung, veraltete Kommunikationsmittel zu benutzen;
• Klarstellung, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, Vorschriften zum Schutz der berechtigten Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf einige besonders aggressive oder irreführende Vermarktungs- oder Verkaufspraktiken bei Verkäufen ausserhalb von Geschäftsräumen zu erlassen;
• Klarstellung, wie die Mitgliedstaaten mit irreführender Vermarktung von Produkten von zweierlei Qualität umgehen sollten.
Bis zum 28. November 2021 erlassen und veröffentlichen die Mitgliedstaaten die Massnahmen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 28. Mai 2022 an.

Quelle: 1-3: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2019/10/15/eu_newsletter_2019_18_cso_final.pdf
4: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/11/08/eu-consumers-protection-to-be-reinforced/


Adresse für Rückfragen

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Tel. +41 58 462 20 21
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