Zahlungsmechanismus für humanitäre Lieferungen in den Iran steht kurz vor Implementierung
Bern, 30.01.2020 - Der Zahlungsmechanismus zur Lieferung von humanitären Gütern in den Iran, das sogenannte «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA), steht kurz vor der Implementierung. Am 27.01.2020 ist im Sinne eines Testlaufs eine erste Zahlung für die Lieferung von Medikamenten in den Iran ermöglicht worden.
Ziel des «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA) ist, dass in der Schweiz ansässige Exporteure und Handelsfirmen im Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalbereich über einen zuverlässigen Zahlungskanal bei einer Schweizer Bank verfügen, über welchen die Bezahlung ihrer Exporte in den Iran sichergestellt ist. Damit leistet die Schweiz einen Beitrag zur Versorgung der iranischen Bevölkerung mit Agrarrohstoffen, Nahrungsmitteln, Medikamenten und medizinischen Geräten. Dies entspricht der schweizerischen humanitären Tradition.
Das SHTA wurde von der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in den USA und im Iran sowie ausgewählten Schweizer Banken und Unternehmen erarbeitet. Unter dem SHTA wird das US Treasury Department den beteiligten Banken die notwendigen Zusicherungen geben, dass die Finanztransaktionen im Einklang mit der US-Gesetzgebung abgewickelt werden können.
Im Gegenzug verpflichten sich die am SHTA teilnehmenden Exporteure und Banken, dem SECO detaillierte Informationen über ihre Geschäftstätigkeit und Geschäftspartner im Iran und die durchgeführten Transaktionen zu liefern. Das SECO überprüft diese Informationen und stellt in Zusammenarbeit mit dem Treasury sicher, dass zu den abgewickelten Geschäften eine erhöhte Sorgfaltspflicht wahrgenommen wurde. Dazu stellt das SECO die von den Banken und Exporteuren erhaltenen Informationen auch dem Treasury zur Verfügung.
Die Verhandlungen zum SHTA stehen kurz vor Abschluss. Das SECO hat sich, zusammen mit dem EDA sowie dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, seit Ende 2018 intensiv für die Realisierung eines solchen humanitären Zahlungsmechanismus eingesetzt. Der Bundesrat hat die Implementierung des SHTA am 20. Januar 2020 im Grundsatz genehmigt.
Im Sinne eines Testlaufs wurde am 27.01.2020 eine erste Zahlung für die Lieferung von Medikamenten eines Schweizer Pharmaunternehmens in den Iran ermöglicht. Es handelt sich dabei um Krebsmedikamente sowie Medikamente, die bei Organtransplantationen benötigt werden. Der Wert dieser Medikamente beläuft sich auf rund 2,3 Millionen Euro. Da das SHTA noch nicht in Kraft ist, hat das Treasury der beteiligten Schweizer Bank speziell für diese Transaktion die notwendigen Zusicherungen erteilt.
Seit dem Ausstieg der USA aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran im Mai 2018 und der Wiedereinführung der unilateralen US-Sanktionen ist es für Schweizer Exporteure immer schwieriger geworden, humanitäre Güter in den Iran zu liefern, obschon solche Lieferungen prinzipiell nicht unter die US-Sanktionen fallen. Aufgrund von Rechtsrisiken im Zusammenhang mit den US-Sanktionen sind kaum mehr Finanzinstitute bereit, Zahlungen im Zusammenhang mit dem Iran durchzuführen. Die wenigen noch bestehenden Zahlungskanäle sind teuer, aufwändig und wenig zuverlässig.
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