Konferenz zum Schutz wandernder Wildtiere: Bundesrat verabschiedet Mandat

Bern, 29.01.2020 - Vom 15. bis 22. Februar 2020 findet in Gandhinagar (Indien) die 13. Vertragsparteienkonferenz der Bonner Konvention statt. Die Konvention dient der Erhaltung der wandernden wildlebenden Wildtierarten. Die Schweiz setzt ihr Engagement auf internationaler Ebene für den Schutz dieser Wildtiere fort. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2020 das Mandat für die Konferenz genehmigt.

Das Ziel der Bonner Konvention ist es, wandernde Wildtiere am Boden, im Wasser und in der Luft zu schützen. Im Vordergrund steht einerseits der Schutz der weltweit am stärksten gefährdeten Arten. Andererseits sollen die Auswirkungen von menschlichen Aktivitäten oder von Hindernissen, welche die Wanderungen erschweren, beseitigt oder auf ein Mindestmass beschränkt werden.

An der 13. Vertragsparteienkonferenz wird die Vernetzung ein Kernthema sein. Der Verlust und die Zerstückelung von Lebensräumen bedrohen wandernde Tiere auf der ganzen Welt. Um sich zu ernähren, zu vermehren oder auf ihren Wanderungen auszuruhen, sind die Tiere auf miteinander verbundene Lebensräume angewiesen. Die ökologische Vernetzung der Lebensräume wird daher auch ein wichtiges Thema an der UNO-Konferenz über biologische Vielfalt in China im Herbst 2020 sein, wo eine neue globale Strategie für den Schutz der Biodiversität festgelegt werden soll.  

Die Schweizer Delegation setzt sich für einen wirksamen Schutz der am stärksten bedrohten Tierarten ein. Weiter wird sie sich für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Konvention und weiteren Konventionen und Organisationen auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt engagieren.


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Reinhard Schnidrig, Chef der Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, Bundesamt für Umwelt BAFU, +41 58 463 03 07



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