Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) nimmt vom Entscheid des Bundesgerichts Kenntnis

3001 Bern, 22.01.2020 - Bern, 22. Januar 2020. Die AB-BA nimmt vom heute veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts Kenntnis. Das Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber ist vom Entscheid des Bundesgerichts nicht betroffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli 2019 entschieden, dass es der AB-BA nicht möglich sei, externe Fachpersonen mit der Durchführung der Disziplinaruntersuchung betreffend Bundesanwalt Michael Lauber zu beauftragen. Aus rechtsstaatlichen Überlegungen hat die AB-BA gegen diesen Entscheid Beschwerde am Bundesgericht erhoben. Gleichzeitig hat sie die Untersuchung angesichts der engen Zeitverhältnisse selber weitergeführt.

Nach Überzeugung der AB-BA stellten sich mit dem angefochtenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen, welche in dieser Erscheinung bisher nicht geklärt wurden. Nun hat das Bundesgericht entgegen dem Rechtsmittelhinweis des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, nicht auf die Beschwerde der AB-BA einzutreten, weil dieser die Beschwerdeberechtigung fehle. Da somit sich stellende Rechtsfragen unbeantwortet bleiben, bedauert die AB-BA den Entscheid des Bundesgerichts.

Das Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber ist vom Entscheid des Bundesgerichts in keiner Weise betroffen und wird bis zu seinem Abschluss von der AB-BA selber weitergeführt. Bis zum Abschluss der Disziplinaruntersuchung wird sich die AB-BA zum laufenden Verfahren nicht äussern.


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