Bundesrat hat Ausschüsse bestätigt
Bern, 15.01.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 seine Ausschüsse und deren Mandate festgelegt. Die Zusammensetzung bleibt unverändert.
Der Bundesrat kann für bestimmte Geschäfte aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen (Artikel 23 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997; SR 172.010). Diese bestehen in der Regel aus drei Mitgliedern. Die Ausschüsse bereiten Beratungen und Entscheidungen des Bundesrates vor oder führen für das Kollegium Verhandlungen mit anderen in- oder ausländischen Behörden oder mit Privaten. Sie haben keine Entscheidbefugnisse.
Die acht eingesetzten Ausschüsse finden sich in der beiliegenden Übersicht.
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