Besuch von Bundesrat Pascal Couchepin in Rom

Bern, 19.10.2006 - Bundesrat Pascal Couchepin begibt sich am 20. Oktober 2006 zu einem Arbeitstreffen nach Rom. Er trifft sich mit dem Vizepräsidenten des italienischen Ministerrats, Kulturminister Francesco Rutelli. Im Zentrum dieses Besuchs steht die Stärkung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Die beiden Politiker werden das revidierte Koproduktionsabkommen auf dem Gebiet des Films sowie ein Abkommen über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgütern zwischen der Schweiz und Italien unterzeichnen.

Vor einem Jahr unterzeichneten Bundesrat Pascal Couchepin und der damalige italienische Kulturminister Rocco Buttiglione in Rom eine Absichtserklärung zur Revision des Koproduktionsabkommens zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films. Das ausgearbeitete Koproduktionsabkommen liegt nun vor und wird am 20. Oktober in Rom vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und vom neuen italienischen Kulturminister Francesco Rutelli unterzeichnet. Dieses soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern fördern und verbessern. Das Abkommen sieht namentlich vor, die finanzielle Mindestbeteiligung des Minderheits-Koproduzenten von 30 auf 20% zu senken, was der Realität der Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Schweiz und Italien besser entspricht. Im Weiteren wurde das Abkommen den digitalen Entwicklungen der Filmbranche angepasst. 

Das zweite Abkommen, das zwischen der Schweiz und Italien unterzeichnet wird, regelt die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgütern. Es ist das erste bilaterale Abkommen, das der Bundesrat gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz abschliesst. Es dient einerseits dem Schutz des Kulturerbes Italiens und andererseits der Erhaltung des schweizerischen Kulturerbes. Das Abkommen ermöglicht es namentlich, illegal aus der Schweiz ausgeführte Kulturgüter einfacher in die Schweiz zurückzuführen sowie umgekehrt illegal aus Italien ausgeführte Kulturgüter einfacher nach Italien zurückzuführen. Es betrifft archäologische Objekte aus der Zeitspanne von 130’000 vor Christus bis 1’500 nach Christus. Künftig werden bestimmte Objekte nur noch mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Behörden eingeführt werden können. Es geht insbesondere um die Bekämpfung illegaler Ausgrabungen. Das Abkommen tritt voraussichtlich in der ersten Hälfte 2007 in Kraft.

Das Treffen wird ferner dem Gedankenaustausch über verschiedene kulturelle Fragen wie die Buchpolitik oder der Zugang von Schweizer Staatsangehörigen zu öffentlichen italienischen Kulturinstitutionen dienen. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern wird auch auf die engen kulturellen Verbindungen zwischen Italien und der Schweiz hinweisen, dem einzigen Land ausserhalb Italiens mit einer italienischsprachigen Universität.


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