Die Schweiz und Italien erzielen eine Vereinbarung bezüglich Campione d’Italia

Bern, 20.12.2019 - An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat den Notenaustausch zwischen der Schweiz und Italien über den Wechsel des zollrechtlichen Status der italienischen Enklave Campione d’Italia genehmigt. Aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig, erleichtert der Notenaustausch den Übergang der Gemeinde Campione d’Italia ins Zollgebiet der Europäischen Union per 1. Januar 2020.

Die Vereinbarung ist das Ergebnis eines Prozesses, der vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Ignazio Cassis im Januar 2019 mit der Übergabe eines Aide-mémoire an den damaligen italienischen Aussenminister Enzo Moavero Milanesi lanciert wurde. In diesem Dokument wurde das Interesse beider Länder bekräftigt, die Auswirkungen des Wechsels des zollrechtlichen Status der Gemeinde Campione d’Italia gemeinsam anzugehen.

Der Notenaustausch bestätigt die Einführung einer dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem (MWST) entsprechenden lokalen Verbrauchssteuer in Campione d’Italia, womit im betroffenen Grenzgebiet allfällige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden können.

Die Vereinbarung klärt ausserdem die Bedingungen für den Abbau der Schulden, die der italienischen Enklave gegenüber Schweizer Gläubigern entstanden sind. Auf der Grundlage des Notenaustauschs setzen sich die beiden Staaten zudem dafür ein, dass, soweit möglich und falls von Italien gewünscht, bestimmte grundlegende Dienstleistungen auch weiterhin durch Schweizer Unternehmen und Einrichtungen erbracht werden.

Die beiden Länder haben sich schliesslich darauf geeinigt, so bald wie möglich ein Abkommen über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Bissone/Campione d’Italia abzuschliessen. Die zuständigen Behörden haben eine solches Abkommen im Hinblick auf eine erleichterte Zollabfertigung für die Wirtschaftsakteure und die Bevölkerung ausgehandelt.


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