Bundesrat beschliesst indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer»

Bern, 20.12.2019 - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» zur Ablehnung. Dies hat er am 20. Dezember 2019 beschlossen. Er kann die Kernanliegen der Initianten nachvollziehen, eine Verankerung des Initiativtextes auf Verfassungsstufe geht dem Bundesrat jedoch zu weit. Deshalb will der Bundesrat dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten, der die Verordnungskriterien auf Gesetzesstufe übertragen soll. Dazu hat er das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende März 2020 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» will die Rüstungsexport-Politik nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungsebene regeln. Die Initianten möchten zudem auch den Status Quo von 2014 wiederherstellen. Und zwar, indem Ausfuhren von Kriegsmaterial in Länder, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden könnten (Art. 5 Abs. 4 Kriegsmaterialverordnung (KMV)). Und das ungeachtet dessen, ob sich das auszuführende Kriegsmaterial für eine Verwendung zur Verletzung von Menschenrechten eignet. Eine Differenzierung nach dem Risikopotenzial des auszuführenden Kriegsmaterials, wie es auch der gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP der Europäischen Union vorsieht, wäre somit nicht mehr möglich. Dadurch würde die Schweizer Bewilligungspraxis für Kriegsmaterialausfuhren noch restriktiver werden, als sie es im Vergleich zu europäischen Staaten wie Österreich, Schweden, Frankreich, Deutschland und Italien schon ist.

Der Bundesrat kann die Kernanliegen der Allianz zwar nachvollziehen. Die Initiative geht dem Bundesrat jedoch zu weit, da eine Annahme der Initiative:

  • Rechtsunsicherheit schaffen würde: Die Umsetzung der im Initiativtext enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe wäre mit Schwierigkeiten verbunden;
  • weniger Flexibilität für notwendige Anpassungen schaffen würde;
  • mit dem Wegfall der Ausnahme in Art. 5 Abs. 4 KMV es zu einer Schwächung der sicherheitspolitisch relevanten Industriebasis kommen könnte und somit die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich zur europäischen Konkurrenz benachteiligt würde;
  • die Normenhierarchie verletzen würde; da es sich um Ausführungsbestimmungen handelt, die nicht auf Verfassungsstufe verankert sein sollten.

Aus diesen Gründen wird der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten. In die Vernehmlassung sollen zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags geschickt werden, um den Vernehmlassungsadressaten eine Auswahl zu bieten.

Die erste Variante soll die Bewilligungskriterien von Art.5 KMV auf Gesetzesebene verankern. Zudem soll eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden, die es dem Bundesrat ermöglicht, eine befristete Anpassung der Bewilligungskriterien ohne Mitwirkung des Parlaments vornehmen zu können. Dies ist notwendig, damit der Bundesrat im Falle von ausserordentlichen Umständen aus aussen- oder sicherheitspolitischen Gründen rasch reagieren kann.

Die zweite Variante sieht ebenfalls eine Verankerung der Bewilligungskriterien von Art. 5 KMV auf Gesetzesebene vor, jedoch ohne die Ausnahme in Art. 5 Abs. 4 KMV sowie ohne Ausnahmeregelung für den Bundesrat.

Hintergrund

Die Initiative wurde am 24. Juni 2019 vom Bündnis «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» eingereicht. Sie ist am 16. Juli 2019 mit 126 355 gültigen Unterschriften formell zustande gekommen. Der Bundesrat hat das WBF am 13. Dezember 2019 beauftragt, bis am 24. Dezember 2020 eine Botschaft mit einem indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat im Juni 2018 geplante Anpassung der Kriegsmaterialverordnung lanciert worden, die die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats angestossen hatte.


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