WEKO-Entscheid zu mechanischen Uhrwerken

Bern, 19.12.2019 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) entscheidet voraussichtlich im Sommer 2020 über eine mögliche Verlängerung der Lieferverpflichtung der ETA. Das Resultat des laufenden Verfahrens bleibt offen; dies stellt die WEKO mit vorsorglichen Massnahmen sicher.

Ende 2013 genehmigte die WEKO eine einvernehmliche Regelung (EVR) mit der Swatch Group. Die EVR sah vor, dass die Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) die Lieferung von mechanischen Uhrwerken an ihre bisherigen Kunden bis Ende 2019 stufenweise reduzieren kann und anschliessend keine Lieferverpflichtung mehr besteht. Die einvernehmliche Regelung basierte auf den sich abzeichnenden Entwicklungen der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse im Uhrenmarkt.

Die WEKO behielt sich einen neuen Entscheid vor, falls sich die Marktverhältnisse anders als angenommen entwickeln. Da dafür Anhaltspunkte bestanden, eröffnete die WEKO im November 2018 ein so genanntes Wiedererwägungsverfahren. Ein Entscheid vor Ende 2019 ist allerdings nicht möglich. Deshalb erlässt die WEKO bis zum Zeitpunkt des Entscheids, jedoch längstens bis am 31. Dezember 2020 vorsorgliche Massnahmen. Die aus der EVR resultierenden Verpflichtungen der ETA bleiben formell bestehen; die Lieferungen werden aus faktischen Gründen vorläufig ausgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass das Resultat des Wiedererwägungsverfahrens offenbleibt. Der Entscheid ist im Sommer 2020 zu erwarten.


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