WEKO-Einigung mit AdBlue®-Anbietern

Bern, 19.12.2019 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen Brenntag und Bucher mit einer einvernehmlichen Regelung ab. Die beiden Unternehmen teilten in der Vergangenheit ihre Kundinnen und Kunden von AdBlue® untereinander auf.

Zwischen Brenntag (Brenntag Schweizerhall AG) und Bucher (Bucher AG Langenthal) bestand von 2014 bis 2017 eine Abrede über eine Aufteilung von Schweizer Kundinnen und Kunden beim Vertrieb von AdBlue®. AdBlue® ist eine wässrige Harnstofflösung, die den Ausstoss von Stickoxiden bei Dieselmotoren reduziert. In der einvernehmlichen Regelung verpflichten sich die beiden Unternehmen, künftig von einer Kundenaufteilung beim AdBlue®-Vertrieb abzusehen.

Die WEKO berücksichtigte in ihrem Entscheid den Umstand, dass Brenntag sowohl Lieferantin als auch Wettbewerberin von Bucher ist. Da die vertikale Lieferbeziehung zwischen Brenntag und Bucher im vorliegenden Fall im Vordergrund steht, sprach sie keine Sanktion aus.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


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