Bundesverwaltung beschafft maschinelles Übersetzungsprogramm

Bern, 18.12.2019 - Die Generalsekretärenkonferenz (GSK) der Departemente hat der Bundeskanzlei am 16. Dezember 2019 den Auftrag erteilt, eine Firmenlizenz «DeepL Pro Starter mit IP-Zugang» zu beschaffen. Das Übersetzungsprogramm steht den Departementen ab Januar 2020 zur Verfügung. Die Laufzeit der Lizenz beträgt ein Jahr, mit Option für ein weiteres Jahr. Die GSK hat die Bundeskanzlei zudem beauftragt, die notwendigen Unterlagen für die WTO-Ausschreibung einer maschinellen Übersetzungssoftware zu erarbeiten.

Die Konferenz der Sprachdienste (KOSD) hatte am 15. November 2018 eine Arbeitsgruppe konstituiert und ihr den Auftrag erteilt, einen interdepartementalen Test des maschinellen Übersetzungsprogramms DeepL Pro durchzuführen. Mit dem Test wollte die KOSD die Leistungen der maschinellen Übersetzungslösung analysieren und Erkenntnisse darüber gewinnen, wie geeignet ein solches Tool für die Übersetzungstätigkeiten der Bundesverwaltung wäre. Die Sprachdienste der Bundesverwaltung übersetzen jährlich rund 270‘000 Seiten (2017). DeepL Pro unterscheidet sich von der kostenlosen und öffentlichen Software DeepL dadurch, dass der Anbieter die übersetzten Texte nicht speichert und nicht zur Verbesserung seiner Algorithmen benutzt.

Die KOSD hat die Ergebnisse des Tests in einem Bericht festgehalten. Er zeigt, dass DeepL Pro zum heutigen Zeitpunkt eine akzeptable Übersetzungsqualität liefert, wenn es darum geht, einen allgemeinsprachlichen Text zu verstehen. Bei der Übersetzung von Fachtexten kann die maschinelle Übersetzungslösung eine begleitende Unterstützung bieten. Eine Übersetzung durch die Sprachdienste ist nach wie vor notwendig, um die erforderliche Qualität zu erhalten.

Auf der Basis der Empfehlungen, die im KOSD-Bericht enthalten sind, hat die Generalsekretärenkonferenz (GSK) der Departemente der Bundeskanzlei am 16. Dezember 2019 den Auftrag erteilt, eine Firmenlizenz «DeepL Pro Starter mit IP-Zugang» für ein Jahr zu beschaffen, mit Option für ein weiteres Jahr.

Ein maschinelles Übersetzungsprogramm entspricht in der mehrsprachigen Bundesverwaltung einem Bedürfnis vieler Mitarbeitenden. Mit Entscheid der GSK ist die Nutzung von DeepL Pro grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Departemente möglich. Dies unter der Voraussetzung, dass sie die Anweisungen zum Daten- und Informationsschutz respektieren. Demnach dürfen bei der Nutzung von Deepl Pro oder anderen Online-Übersetzungstools keine Texte eingegeben werden, die als intern, vertraulich oder geheim klassifiziert sind oder die sensible Daten oder Personendaten enthalten. Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung werden mit Hilfe eines Merkblatts über diese Vorgaben informiert.

Den Sprachdiensten bleibt es überlassen, selbst zu entscheiden, inwieweit sie die maschinelle Übersetzung in ihrem anspruchsvollen Arbeitsumfeld als zusätzliches Werkzeug unterstützend einsetzen wollen.

Die Kosten für die 2'000 Lizenzen der Software DeepL Pro belaufen sich auf rund 36'000 Euro pro Jahr (inkl. MwSt.).

Die GSK hat die Bundeskanzlei zudem beauftragt, die notwendigen Grundlagen für die WTO-Beschaffung einer maschinellen Übersetzungssoftware zu erarbeiten. 


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