Neue Zelltherapien gegen Blut- und Lymphdrüsenkrebs werden vergütet

Bern, 17.12.2019 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat entschieden, dass zwei neue autologe Zelltherapien (CAR-T-Therapien) zur Behandlung von Blut- und Lymphdrüsenkrebs künftig durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Zudem werden präventive Untersuchungen zu Darmkrebs in zwei weiteren Kantonen von der Franchise befreit.

Die CAR-T-Therapie ist eine gegen Tumorzellen gerichtete Therapie. Dabei werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten genetisch verändert, damit sie die Krebszellen angreifen. In der Schweiz sind zwei dieser CAR-T-Zelltherapien zugelassen, beide zur Behandlung von gewissen Arten von Lymphdrüsenkrebs, eine der beiden zusätzlich zur Behandlung bestimmter Formen von Blutkrebs (Leukämien).

Es handelt sich bei den neuen Therapien um ärztliche Leistungen. Das EDI hat entschieden, die Vergütung per Januar 2020 in der Verordnung zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) näher zu regeln. Die Vergütungspflicht im Rahmen der OKP gilt nur unter bestimmten Auflagen und ist zunächst bis Ende 2022 befristet. Bis dahin müssen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) der beiden Therapien anhand weiterer Daten geklärt werden.

Die Leistungen können in denjenigen Zentren erbracht werden, die bereits heute Knochenmark-Transplantationen ausführen und über eine entsprechende Akkreditierung verfügen.

Da es sich um stationäre Leistungen handelt, werden sie im Rahmen der Swiss DRG (Diagnosis Related Groups) vergütet. Die Vergütungshöhe wurde zwischen den Tarifpartnern (Versicherer und Leistungserbringer) vertraglich geregelt und der entsprechende Tarifvertrag vom Bundesrat am 6. Dezember 2019 genehmigt. Die Kostenfolgen können vorerst noch nicht abgeschätzt werden. 

Früherkennung von Darmkrebs – Befreiung von der Franchise

Seit 2013 werden die Kosten von Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs von der OKP übernommen. Zudem sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vor, dass Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen von der Franchise befreit werden können. In acht Kantonen (Waadt, Uri, Neuenburg, Jura, Bernjurassische Bezirke, Genf, Wallis, Graubünden) sind Programme eingeführt worden, bei welchen die Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Stuhltest oder Darmspiegelung von der Franchise befreit sind. Neu werden auch die Tests im Rahmen der in den Kantonen Freiburg und Basel-Stadt vorbereiteten Programme von der Franchise befreit.

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen worden. Sämtliche Änderungen der KLV treten am 1. Januar 2020 in Kraft.


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