Neuregelung für Flug-Handgepäck tritt am 6. November in Kraft

Bern, 19.10.2006 - Ab 6. November 2006 gelten für Flüge ab der Schweiz neue Regeln beim Handgepäck. Erlaubt sind nur noch Behälter von maximal 100 ml, die in einem durchsichtigen und verschliessbaren Ein-Liter-Beutel mitgeführt werden. Die Schweiz schliesst sich damit den EU-Regeln an, die ebenfalls ab 6. November gelten.

Die neuen Regelungen für das Handgepäck gelten einheitlich für sämtliche Destinationen ab der Schweiz, auch für die USA. Im Einzelnen sehen die neuen Handgepäck-Vorschriften vor, dass Flüssigkeits-Fläschchen, Gel-Dosen, Zahnpasta-Tuben etc. nicht grösser sein dürfen als ein Deziliter (100 ml). Es dürfen so viele 100-ml-Verpackungen mitgenommen werden, wie problemlos in einen durchsichtigen und verschliessbaren Plastikbeutel von einem Liter Inhalt Platz haben. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorgewiesen werden. Weitere Flüssigkeiten müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Aus Gründen der technischen Sicherheit dürfen sich allerdings nicht mehr als zwei Liter Flüssigkeit im aufgegebenen Gepäck befinden.

Gesondert geröntgt werden müssen Laptops und grössere elektronische Geräte. Auch müssen die Passagiere bei den Sicherheitskontrollen Jacken und Mäntel ausziehen. Schliesslich gelten sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung strengere Vorschriften, was die Grösse des Handgepäcks betrifft. Dieses darf einen Umfang von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Das entspricht den bereits bestehenden IATA-Vorschriften.

Das BAZL fällte die Entscheidung, sich den EU-Vorschriften anzuschliessen, in der Überzeugung, dass die Sicherheitsmassnahmen in diesem Fall  im Interesse der Passagiere europaweit koordiniert sein sollten.



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