Bundesrat genehmigt eine Statutenänderung der Swissgrid

Bern, 13.12.2019 - Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 eine Statutenänderung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Die Änderung hat eine Bewertungsanpassung einer im Jahr 2018 erfolgten Sacheinlage zum Gegenstand.

Wie in den Jahren zuvor nimmt die Swissgrid AG erneut eine Änderung ihrer Statuten vor. Die Ursache liegt in der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ihre Anlagen des Übertragungsnetzes auf die Swissgrid AG zu übertragen.

Die auf Ende 2018 erfolgte Übertragung einer Netzanlage hält sich an das Muster der vergangenen Jahre: Die Übertragung erfolgte mittels Sacheinlage. Mit der Anpassung ihrer Bewertung wird sicherstellt, dass die Einlegerin für 30% des Wertes der Sacheinlage Aktien der Swissgrid AG und für 70% des Wertes eine Darlehensforderung (zur Hälfte als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet) erhält.

Änderungen der Statuten der Swissgrid AG müssen gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom Bundesrat genehmigt werden.


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