Bundesrat will CO2-Ausstoss von Flugreisen der Bundesverwaltung bis 2030 um 30 Prozent senken

Bern, 13.12.2019 - Die CO2-Emissionen aus Flugreisen der Bundesverwaltung sollen bis 2030 um 30% gesenkt werden. Der «Aktionsplan Flugreisen», den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 verabschiedet hat, enthält zu diesem Zweck verschiedene Massnamen. So muss bei Reisezeiten unter 6 Stunden künftig der Zug statt das Flugzeug genommen und auf Langstreckenflügen vor allem Economy- statt Business-Klasse geflogen werden. Der «Aktionsplan Flugreisen» ist Teil des «Klimapakets Bundesverwaltung», das der Bundesrat am 3. Juli 2019 verabschiedet hatte. Bis 2030 will er die Bundesverwaltung damit klimaneutral machen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat auch das Detailkonzept «Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung (RUMBA) 2020+» sowie die auf das «Klimapaket Bundesverwaltung» abgestimmten Reduktionsziele 2020–2023 verabschiedet.

Der «Aktionsplan Flugreisen» wird ab Mitte 2020 von allen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung umgesetzt. Er enthält folgende Massnahmen:

Zug statt Flugzeug: Bei einer Reisezeit von unter sechs Stunden wird mit dem Zug gereist. Die Bundesreisezentrale wird zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt eine Liste derjenigen Destinationen erstellen, zu denen grundsätzlich mit dem Zug angereist werden muss.

Economy statt Business: Flüge in der Business-Klasse gibt es nur noch, wenn ein Direktflug neun Stunden und mehr oder ein Flug mit Zwischenstopp elf Stunden oder mehr beträgt.

Kleinere Delegationen: Die Delegationsgrössen bei internationalen Konferenzen sind so klein wie möglich zu halten. Diese bereits bestehende Vorgabe muss künftig von den Departementen der Bundesverwaltung konsequent umgesetzt werden. Die bestehenden Ausnahmeregelungen werden überprüft. 

Telefon- und Videokonferenzen: Als Alternative zu Dienstreisen sollen vermehrt Telefon- und Videokonferenzen genutzt werden. Dazu werden Kurse für die Mitarbeitenden angeboten und technische Anpassungen der Videokonferenzsysteme vorgenommen, so dass Bundesangestellte auch an von Dritten organisierten Videokonferenzen teilnehmen können.

RUMBA 2020+

Das Ressourcen- und Umweltmanagementsystem «RUMBA» ist seit 2017 ein dauerhafter Auftrag der Bundesverwaltung und dient dazu, die Umweltbelastung aus der Tätigkeit der Bundesverwaltung kontinuierlich zu reduzieren, die Vorbildfunktion des Bundes wahrzunehmen, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und ihre Eigeninitiative zu fördern, sowie die Umweltaktivitäten der Bundesverwaltung zu koordinieren. Der Bundesrat hat nun das «Detailkonzept RUMBA 2020+» gutgeheissen und die Ziele für die RUMBA-Periode 2020–2023 festgesetzt. Demnach soll die Umweltbelastung je Vollzeitäquivalent bis Ende 2023 um insgesamt 8% gegenüber 2020 reduziert werden (ohne Anrechnung der Treibhausgas-Kompensationen). Weiter sollen die absoluten Treibhausgasemissionen bis Ende 2023 um insgesamt 9% gegenüber 2020 reduziert und die verbleibenden Treibhausgasemissionen vollständig mittels internationaler Bescheinigungen kompensiert werden.

Um was geht es?

Am 3. Juli 2019 hat der Bundesrat das «Klimapaket Bundesverwaltung» verabschiedet. Er will damit die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung im Inland bis 2030 um 50% gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 reduzieren, diejenigen des VBS um mindestens 35% gegenüber 2001. Der Rest wird durch Emissionszertifikate kompensiert. Die Bundesverwaltung nimmt damit ihre Vorbildfunktion zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbaren Energien verstärkt war. Das «Klimapaket Bundesverwaltung» gibt die Stossrichtung für Massnahmen zum Flugverkehr, zur Fahrzeugflotte und zum Gebäudebereich vor.

Die Massnahmen zum Flugverkehr werden mit dem vom Bundesrat heute verabschiedeten «Aktionsplan Flugreisen» konkretisiert. Die Umsetzung der Klimaziele in der Bundesverwaltung konkretisiert der Bundesrat mit dem Detailkonzept RUMBA 2020+ und den Zielen für die RUMBA-Periode 2020-2023. Der Bundesrat hat ausserdem die Systemgrenzen zwischen dem Raum- und Umweltmanagementsystem des VBS (RUMS VBS) angepasst und in der Folge das im Klimapaket für die Einheiten des VBS festgelegte CO2-Reduktionsziel bis 2030 von 35 auf 40% verschärft. 


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